ESt Nachhilfe: Wechsel der Gewinnermittlungsart

In diesem zweistündigen Webinar vermitteln wir Ihnen das systematische Wissen in der Einkommensteuer zum "Wechsel der Gewinnermittlungsart" anhand examenstypischer Fallbeispiele.

  • Start: 19.07.2022, ab 18:00 Uhr, 150 Minuten
  • exam. StB Dipl.-Finw. Ronny Krohne
  • Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer, Einkommensteuer (Vertiefung), Einkommensteuer für Bibus

Dieses Webinar hat bereits stattgefunden. Bitte informieren Sie sich auf unsere Website über die weiteren zukünftigen Webinar-Angebote.

Dieses Webinar wird kostenlos angeboten!
Sie müssen sich lediglich anmelden, um sich einen Teilnahmeplatz zu sichern.
KEINE KOSTEN! KEINE VERPFLICHTUNGEN!

In unserer Nachhilfe-Reihe vermitteln wir Ihnen das systematische Wissen im Steuerrecht leicht verständlich und kompakt. Im Zentrum steht bei uns immer die optimale Vermittlung theoretischen Grundlagen und die Vertiefung und Anwendung anhand von Fallbeispielen auf Examensniveau.

In diesem zweieinhaltstündigen Termin mit Dipl.-Finw. Ronny Krohne (exam. StB) geht es um den absolut examensrelevanten "Wechsel der Gewinnermittlungsart" im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Gewinnermittlung.

Themen

  • Wechsel der Gewinnermittlung EÜR zum BV-Vgl. und umgekehrt
  • Rechtliche Grundlagen
  • Abgrenzung: lfd. Gewinn/Verlust, Übergangsergebnis, Aufgabe-/ Veräusserungsergebnis/ Totalgewinn -verlust
  • Härtefallregelung

Zielgruppen

Dieses Webinar dient der Vertiefung und Anwendung der theoretischen Grundlagen, die in unseren Online-Kursen vermittelt werden. Es richtet sich an Anwärter:innen auf das Steuerberaterexamen und die Steuerfachwirtprüfung und zur Verierung für angehende Bilanzbuchhalter:innen.

Aufbauend hierzu empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an dem folgenden Intensivkurs:

Ihr Referent

Ihr Referent Dipl.-Finw. Ronny Krohne absolvierte selber im Jahre 2004 die Ausbildung zum Bilanzbuchhalter und beendete zweieinhalb Jahre später erfolgreich das Steuerberaterexamen. Er verfügt seit 15 Jahren über Lehrerfahrungen bei verschiedenen Bildungsträgern im Bereich des Bilanz- und Steuerrechts. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen des Bilanzrechtes und Bilanzsteuerrechtes, Bilanzierung und Besteuerung von Personengesellschaften und im Körperschaftsteuerrecht.