Methode
LERNZIELE:
Es sind im Steuerrecht mehrere Haftungstatbestände bekannt, die Sie beherrschen müssen:
- Haftung des Vertreters,
- Haftung des Betriebsübernehmers und
Wichtig ist hierbei, dass Sie die Voraussetzungen der Haftung kennen und also einschätzen können, ob ein Haftungstatbestand vorliegt oder nicht.
Haftung bedeutet, dass man für eine fremde Schuld mit dem eigenen Vermögen einstehen muss. Es ist also nicht nur möglich, dass sich das Finanzamt am Steuerpflichtigen befriedigt, es kann sich vielmehr auch oder stattdessen an den Haftungsschuldner halten. Beide sind Gesamtschuldner (§ 44 AO).
Beispiel
Fritz, 18 Jahre alt, nimmt bei seiner Hausbank ein Darlehen auf. Sein großer Bruder Hubert, 25 Jahre alt, haftet mit einer Bürgschaft für den Fritz.
Sollte Fritz als Schuldner ausfallen, so wird sich die Bank zunächst an den Fritz halten, allerdings bei tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit jedoch an den Bürgen Hubert. Der Hubert muss mit seinem gesamten Vermögen für die Schuld des Fritz einstehen, er muss haften (§ 765 BGB).
Die steuerliche Haftung kann auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen (vgl. § 192 AO), meistens entsteht die steuerliche Haftung allerdings nach der gesetzlichen Haftung durch Vorschriften der Abgabenordnung, der Einzelsteuergesetze oder des Zivilrechts (vgl. 191 AO).
Voraussetzungen für die Haftung sind also:
Bestehen einer steuerlichen Hauptschuld und
Verwirklichung eines Haftungstatbestands.
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