Methode
LERNZIELE:
In einem Rechtsstaat hat der Bürger die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Finanzverwaltung vorzugehen. Sie müssen hierbei unterscheiden können zwischen
- außergerichtlichen und
- gerichtlichen Rechtsbehelfen.
Nach Art. 19 IV GG können Maßnahmen der Verwaltung gerichtlich überprüft werden. Gegen einen Verwaltungsakt, speziell gegen Steuerbescheide, sind folgende außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe möglich:
außergerichtlich
Einspruch
gerichtlich
Klage und
Revision.
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