a) Man kalkuliert wie folgt (Fälligkeiten nach § 37 I 1 EStG).
Fälligkeit | Zinszeitraum | Prozentsatz | € | ||
III | 10.09.16 | 11.9.-31.16. | 3 | 1,5 | 15 |
IV | 10.12.16 | 11.12.-31.16. | - | - | - |
Zur Berechnung der Zinsen ist 1.040 € auf 1.000 € abzurunden und daher 0,015∙1.000 = 15 € Zinsen zur Einkommensteuer IV/2016 festzusetzen. Für das vierte Quartal sind keine Zinsen festzusetzen, da der gestundete Betrag noch nicht einen vollen Monat gestundet wurde (§ 238 I 2 AO).
b) Man berechnet die Aussetzungszinsen (!) wie folgt
Zeitraum | Betrag | volle Monate | Prozentsatz | € |
21.8.-30.16. | 21000 | 4 | 2 | 420 |
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