Inhaltsverzeichnis
Der Begriff „Besteuerungsverfahren“ beinhaltet alle Verfahren, die zum gesetzmäßigen Vollzug der Steuergesetze nötig sind.
Ablauf des Besteuerungsverfahrens:
Ermittlungsverfahren
Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
(unter Besteuerungsgrundlagen versteht man die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die maßgebend für die Bemessung der Steuer und Steuerpflicht sind).
Im Ermittlungsverfahren haben die Steuerpflichtigen bestimmte Mitwirkungspflichten: z.B. Abgabe der Steuererklärung (§ 149 AO, Auskunftspflichten § 93 AO).
Festsetzungsverfahren
Beginnt nach dem Ermittlungsverfahren. Dabei werden Steuern und Besteuerungsgrundlagen festgelegt.
Erhebungsverfahren
Beginnt nach dem Festsetzungsverfahren. Das Erhebungsverfahren dient der Verwirklichung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (wie kommt Finanzverwaltung an ihr Geld?)
Rechtsbehelfsverfahren
Dient zur Überprüfung der Aktivitäten der Finanzverwaltung und zum gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsschutz des Steuerpflichtigen.
Straf- und Bußgeldverfahren
Dabei geht die Finanzverwaltung folgendermaßen vor: Strafaktionen nach den Pflichtverletzungen, z.B. Erhebung von Strafen oder Bußgeldverfahren, nach denen der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze gefördert wird.
Ermittlungsverfahren, Festsetzungsverfahren und Erhebungsverfahren folgen in zeitlicher Abfolge aufeinander. Rechtsbehelfsverfahren, Straf- und Bußgeldverfahren können allerdings zu jedem Zeitpunkt einsetzen.
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