Der Jungunternehmer Friedl Fritz aus Bottrop-Kirchhellen eröffnet am 01.02.2016 einen Betrieb. Am 01.05.2016 kommt der Unternehmer leider bei einem Verkehrsunfall ums Leben, er hinterlässt eine Ehefrau und drei kleine Kinder. Ansprüche aus Vermögen sind nicht vorhanden, die Schulden aus der Betriebseröffnung belaufen sich auf 25.000 €. Das Finanzamt fordert bei der Frau rückständige Einkommensteuer in Höhe von 2.500 € ein. Die Ehefrau beantragt nach § 227 AO einen entsprechend begründeten Erlass der Einkommensteuer und weist darauf hin, dass sie wegen der Kinder nur eine Stelle als Putzkraft im nächsten Supermarkt für zehn Stunden die Woche annehmen könnte. Prüfe, ob das Finanzamt die Einkommensteuer erlassen kann.
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