a) Steuern lassen sich unterteilen in
- direkte und
- indirekte
Steuern.
Direkte Steuern: Es wird die wirtschaftliche Leistungsfähig einer Person oder Sache unmittelbar erfasst (die Steuer wird direkt auf das Einkommen erhoben: die Höhe der Steuern hängt mit dem Einkommen zusammen).
Indirekte Steuern: die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird mittelbar erfasst; dabei ist wichtig, wie viel vom Einkommen ausgegeben wird und nicht die Einkommenserzielung (die Steuer wird indirekt auf den Verbrauch erhoben).
Direkte Steuern lassen sich unterteilen in:
- Personensteuern
- Sachsteuern
Indirekte Steuern lassen sich unterteilen in:
- Verkehrsteuern
- Verbrauchsteuern
b) Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person wird unmittelbar von Personensteuern erfasst; hier: Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.
Im Gegensatz zu Personensteuern wird bei Sachsteuern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Sache unmittelbar erfasst; hier: Grundsteuer und Gewerbesteuer.
Die Verkehrsteuer wird indirekt über die Besteuerung bestimmter Rechtsvorgänge erfasst; hier: Umsatzsteuer, Versicherungssteuer (ökonomisch betrachtet ist die Umsatzsteuer aber keine Verkehrsteuer, sondern eine allgemeine Verbrauchsteuer).
Der Verbrauch oder Gebrauch von Gegenständen wird mit Verbrauchsteuern belastet; hier: Biersteuer, Tabaksteuer
Zu den Personensteuern zählen die Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Zu den Sachsteuern zählen Grund- und Gewerbesteuer.
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