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Abgabenordnung für Bibus - Lösung Systematisierung von Steuern

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Abgabenordnung für Bibus

Lösung Systematisierung von Steuern

a) Steuern lassen sich unterteilen in

  • direkte und
  • indirekte

Steuern.

Direkte Steuern: Es wird die wirtschaftliche Leistungsfähig einer Person oder Sache unmittelbar erfasst (die Steuer wird direkt auf das Einkommen erhoben: die Höhe der Steuern hängt mit dem Einkommen zusammen).

Indirekte Steuern: die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird mittelbar erfasst; dabei ist wichtig, wie viel vom Einkommen ausgegeben wird und nicht die Einkommenserzielung (die Steuer wird indirekt auf den Verbrauch erhoben).

Direkte Steuern lassen sich unterteilen in:

Indirekte Steuern lassen sich unterteilen in:

  • Verkehrsteuern
  • Verbrauchsteuern

b) Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person wird unmittelbar von Personensteuern erfasst; hier: Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.

Im Gegensatz zu Personensteuern wird bei Sachsteuern die  wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Sache unmittelbar erfasst; hier: Grundsteuer und Gewerbesteuer.

Die Verkehrsteuer wird indirekt über die Besteuerung bestimmter Rechtsvorgänge erfasst; hier: Umsatzsteuer, Versicherungssteuer (ökonomisch betrachtet ist die Umsatzsteuer aber keine Verkehrsteuer, sondern eine allgemeine Verbrauchsteuer).

Der Verbrauch oder Gebrauch von Gegenständen wird mit Verbrauchsteuern belastet; hier: Biersteuer, Tabaksteuer

Zu den Personensteuern zählen die Einkommen- und Körperschaftsteuer.

Zu den Sachsteuern zählen Grund- und Gewerbesteuer.