ZU DEN KURSEN!

Abgabenordnung für Bibus - Systematisierung von Steuern

Kursangebot | Abgabenordnung für Bibus | Systematisierung von Steuern

Abgabenordnung für Bibus

Systematisierung von Steuern

bibukurse JETZT WEITER LERNEN!

Weitere Lernvideos sowie zahlreiche Materialien erwarten dich:
Komplettpaket für Bilanzbuchhalter


3008 Lerntexte mit den besten Erklärungen

1180 weitere Lernvideos von unseren erfahrenen Dozenten

4123 Übungen zum Trainieren der Inhalte

3781 informative und einprägsame Abbildungen

Steuern können nach unterschiedlichen Kriterien eingeteilt werden, und zwar nach


Nach der Ertragshoheit unterscheidet man

  • reine Bundessteuern, z.B.

    • Einfuhrumsatzsteuer und

    • Verbrauchsteuern (ohne Biersteuer),

    • Kfz-Steuer,
  • reine Landessteuern, z.B.

    • Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Spielbankabgabe, Biersteuer,

  • reine Gemeindesteuern, z.B.

    • Realsteuern, also Grundsteuer und Gewerbesteuer,

    • Hundesteuer,

    • Vergnügungssteuern,

  • Gemeinschaftsteuer, z.B.

    • Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.


Bei der Verwaltungshoheit geht es um die Frage, wer zur Einziehung der Steuerbeträge berechtigt ist. Die Verwaltungshoheit liegt bei

  • dem Bund

    • bei den Bundessteuern,

  • den Ländern

    • bei den Landes- und Gemeinschaftsteuern sowie

  • den Gemeinden

    • für die Gemeindesteuern.


Bei dem Gegenstand der Besteuerung wird die Frage nach dem Entstehungsgrund der Steuerpflicht beantwortet. Man unterscheidet

  • Besitzsteuern,

    • Anknüpfungspunkt der Besteuerung ist hier das Einkommen bzw. der Ertrag. Zu ihnen zählen die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer, die Körperschaftsteuer und die Grundsteuer.

  • Verkehrsteuern

    • Anknüpfungspunkt der Besteuerung ist hier der Verkehr des täglichen Lebens. Zu den Verkehrsteuern gehören die Umsatzsteuer, die Grunderwerbsteuer, die Kfz-Steuer als auch die Versicherungsteuer.

  • Verbrauchsteuern

    • Anknüpfungspunkt ist hierbei die Beschaffung der Verbrauchsgüter wie bei der Tabaksteuer, der Branntweinsteuer, Stromsteuer, Biersteuer und der Mineralölsteuer.


Bei der Überwälzbarkeit unterscheidet man

  • direkte Steuern und

  • indirekte Steuern.


Direkte Steuern
belasteten den Steuerschuldner direkt. Anders ausgedrückt, sind Steuerträger und Steuerschuldner bei direkten Steuern identisch.

Bei indirekten Steuern wird der Steuerträger nur indirekt belastet. Steuerschuldner und Steuerträger sind also nicht identisch.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

Umsatzsteuer, Zölle und Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern.

Nach dem Besteuerungsgegenstand unterscheidet man

  • Personensteuern und

  • Sachsteuern.

Bei Personensteuern berücksichtigt man die persönlichen Verhältnisse und besteuert die Leistungsfähigkeit der Person.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sind Personensteuern, da sie eine natürliche Person bzw. eine juristische Person mit Steuern belasten.

Sachsteuern berücksichtigen die persönlichen Verhältnisse der Person nicht, sondern knüpfen vielmehr am Gegenstand bzw. am Vorgang des Rechtsverkehrs an. Sachsteuern werden deswegen auch Objektsteuern genannt.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

Realsteuern und Verkehrsteuern zählen zu den Sachsteuern.