Wenn der Arbeitgeber Lohnsteuerbeträge vom Arbeitnehmer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen hat (§ 42d I Nr. 1 EStG), so haftet er. Hierbei sind der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber Gesamtschuldner.
Methode
Frage: wann hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten?
Antwort: dies ist dann der Fall, wenn er die Lohnsteuer nicht entsprechend der Lohnsteuerabzugsmerkmale Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte berechnet hat oder wenn er bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht die Lohnsteuertabellen zugrunde gelegt hat, die für das jeweilige Jahr maßgeblich sind.
Wichtig ist, dass es hierbei auf ein Verschulden des Arbeitgebers nicht ankommt.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Aufgabe Festsetzung der Lohnsteuer
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Aufgabe Festsetzung der Lohnsteuer (Selbstkontrollaufgaben zur Abgabenordnung) aus unserem Online-Kurs Abgabenordnung (für Bibus) interessant.
-
Haftung des Arbeitgebers
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Haftung des Arbeitgebers (Haftung) aus unserem Online-Kurs Abgabenordnung (für Bibus) interessant.