Lösung:
Ermittlungsschema: § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG:
1. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
2. Entnahmen aus der Kapitalrücklage
3. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der gesetzlichen Rücklage
b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
c) aus satzungsmäßigen Rücklagen
d) aus anderen Gewinnrücklagen
4. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage
b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
c) in satzungsmäßige Rücklagen
d) in andere Gewinnrücklagen
5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust.
Der Bilanzgewinn ist die Grundlage für die Bemessung einer Gewinnausschüttung bzw. Dividendenauszahlung.
Ermittlungsschema (vereinfacht): § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG:
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag
+/./. Gewinnvortrag bzw. Verlustvortrag
+ Entnahmen aus Kapitalrücklage
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
./. Einstellungen in Gewinnrücklagen
= Bilanzgewinn (Bilanzverlust)
Herleitung Bilanzgewinn:
Jahresüberschuss des laufenden Jahres 2.500
+ Gewinnvortrag (Bilanzgewinn 01) 2.000
+ Entnahmen aus der Kapitalrücklage 500
- Einstellungen in die Gewinnrücklage ./. 1.500
Bilanzgewinn 02 3.500