Die Aufgabe des Anlagespiegels (= Anlagengitter) ist es, die einzelnen Vermögenspositionen des Anlagevermögens in ihrer Entwicklung darzustellen (§ 284 III HGB).
Hierbei ist Folgendes auszuweisen:
(historische) Anschaffungs-/Herstellungskosten,
Zugänge,
Abgänge,
Umbuchungen,
Zuschreibungen und
kumulierte Abschreibungen.