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Bilanz nach Handelsrecht

Gewinn- und Verlustrechnung

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Gewinn- und Verlustrechnung

Merke

LEHRZIELE:

Sie sollen nach Durchsicht dieses Kapitels die Vorgehensweise der Gewinn- und Verlustrechnung beherrschen, insbesondere die Unterschiede zwischen der GuV nach dem Umsatzkosten- und nach dem Gesamtkostenverfahren.

Lesen Sie deshalb zunächst einmal sehr genau § 275 II und § 275 III HGB.

In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden die Erfolgsbeträge des Unternehmens gesammelt, es werden Aufwendungen und Erträge einander gegenüber gestellt. Die Aufgaben einer GuV sind damit zum einen, den Periodenerfolg zu berechnen, und zum anderen, die Quellen des Periodenerfolgs darzustellen. Man unterscheidet verschiedene Möglichkeiten von Gewinn- und Verlustrechnung in Abhängigkeit der folgenden Kriterien:

  • nach der grafischen Aufbereitung

    • Kontoform

    • oder Staffelform
       

  • nach der Möglichkeit der Saldierung

    • Bruttorechnung

    • oder Nettorechnung
       

  • nach dem Umgang mit der Bewertung von Lagerbestandserhöhungen

    • Gesamtkostenverfahren

    • oder Umsatzkostenverfahren.

Grafische Aufbereitung der GuV

Bei der Kontoform werden Aufwendungen und Erträge einander gegenübergestellt wenn die Aufwandsseite ertragsmäßig größer als die Ertragsseite ist, so erhält man einen Jahresfehlbetrag. Im umgekehrten Fall ergibt sich ein Jahresüberschuss. Bei der Staffelform werden Aufwendungen und Erträge skontiert vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass Erträge und Aufwendungen untereinander weg geschrieben werden. Sowohl in § 275 II HGB und § 275 III HGB wird eine skontierte Form zwingend dargestellt. In den folgenden beiden Abbildungen wird eine Gewinn- und Verlustrechnung in Kontoform sowohl als auch eine Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform dargestellt, hierbei bilden Umsatzerlöse und Erträge aus Beteiligungen die Erträge, Löhne und Gehälter, Abschreibungen und Zinsen die Aufwendungen. Die Erträge seien größer als die Aufwendungen, sodass schließlich ein Jahresüberschuss entsteht.

Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwendungen

Erträge

  • Löhne und Gehälter

  • Umsatzerlöse

  • Abschreibungen

  • Erträge aus Beteiligungen

  • Zinsaufwendungen

Jahresüberschuss

Gewinn- und Verlustrechnung in Kontoform

Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge

Umsatzerlöse

Erträge aus Beteiligungen

Aufwendungen

Löhne und Gehälter

Abschreibungen

Zinsaufwendungen

= Jahresüberschuss

Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform

Möglichkeiten der Saldierung

Nach der Art der Saldierung unterscheidet man eine GuV nach Brutto- und nach Nettorechnung. Bei einer Bruttoerfolgsrechnung werden Aufwendungen und Erträge grundsätzlich unsaldiert ausgegeben. Beide Arten der Darstellung von Gewinn- und Verlustrechnung in § 275 II HGB und § 275 III HGB gehen nach diesem Bruttoprinzip vor, verbieten also weitestgehend die Saldierung von Aufwendungen mit Erträgen.

Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren

Nach der Art des Umgangs mit Bestandserhöhungen unterscheidet man Gewinn- und Verlustrechnungen

  • nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) und

  • nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV).

Bei dem Gesamtkostenverfahren werden alle Umsatzerlöse als Erträge gebucht, darüber hinaus jedoch werden Bestandserhöhungen als Ertrag, d.h. als Erfolg, gebucht. Der Gesamtertrag der Unternehmung setzt sich deswegen aus Umsatzerlösen und Bestandserhöhungen zusammen. Sollte es zu Minderung des Bestandes an unfertigen oder fertigen Erzeugnissen und Eigenleistungen kommen, so würden diese von den Umsatzerlösen abgezogen werden. § 275 II HGB beschreibt die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren vor. Er erwähnt sieben Arten von Erträgen, nämlich:

  • Umsatzerlöse

  • Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen oder fertigen Erzeugnissen

  • andere aktivierte Eigenleistungen

  • sonstige betriebliche Erträge

  • Erträge aus Beteiligungen

  • Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

  • sonstige Zinsen und ähnliche Erträge.

Die Aufwendungen gliedern sich in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren in

  • Materialaufwendungen

  • Personalaufwendungen

  • Abschreibungen

  • Sonstige betriebliche Aufwendungen

  • Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen

  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Das Ergebnis hier ist nun das sog. "Ergebnis nach Steuern". Von diesem werden noch die 

  • sonstigen Steuern

abgezogen, so dass man insgesamt den Jahresüberschuss bzw. den Jahresfehlbetrag erhält. Die Bewertung der Bestandserhöhung bzw. Bestandsminderung bei der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren ist lediglich am Jahresende vonnöten. Hierzu muss stets eine körperliche Bestandsaufnahme vorgenommen werden. Es ist nicht notwendig, fortlaufend die Zugänge an fertigen und unfertigen Erzeugnissen zu ermitteln und zu bewerten, dies erfolgt lediglich beim Umsatzkostenverfahren.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren werden als Ertrag nur die Umsatzerlöse ausgewiesen. Bestandserhöhungen werden nicht positiv bewertet. Auch die Aufwandsseite erfolgt beim Umsatzkostenverfahren anders als beim Gesamtkostenverfahren. Hier werden nicht sämtliche Aufwendungen der Periode erfasst, sondern lediglich jene, welche im Zusammenhang mit verkauften Produkten anfallen, so genannte Umsatzaufwendungen.

Merke

Beide Verfahren der Errechnung einer Gewinn- und Verlustrechnung, also Umsatzkostenverfahren als auch das Gesamtkostenverfahren, gelangen schließlich zum identischen Jahresüberschuss, wenn die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie der bezogenen Waren auf die gleiche Art und Weise bewertet werden.

Nach § 275 I HGB existiert ein Wahlrecht, die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren oder nach dem Gesamtkostenverfahren aufzustellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren hat nach § 275 III HGB folgendes Aussehen:

GUV nach dem Umsatzkostenverfahren

1.

Umsatzerlöse

2.

Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

3.

Bruttoergebnis vom Umsatz

4.

Vertriebskosten

5.

allgemeine Verwaltungskosten

6.

sonstige betriebliche Erträge

7.

sonstige betriebliche Aufwendungen

8.

Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen

9.

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

davon aus verbundenen Unternehmen

10.

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

davon aus verbundenen Unternehmen

11.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

12.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

davon an verbundene Unternehmen

13.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

14.

Ergebnis nach Steuern

15.

sonstige Steuern

16.

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

GuV nach UKV

Die Grobgliederung einer GuV lautet damit wie folgt:

Zwischenergebnisse

Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit

+ finanzwirtschaftliches Ergebnis

– Steuern vom Einkommen und Ertrag

= Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag

Grobgliederung GuV

Der erste Teil, also die betriebliche Tätigkeit, wird zunächst mit dem Umsatz- oder Gesamtkostenverfahren ermittelt. Danach schließen sich die anderen Komponenten an, die unabhängig von UKV oder GKV sind.

Es lassen sich folgende Vorgehensweisen bei der Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung unterscheiden:

  • GuV auf Teilkostenbasis

    • nach Umsatzkostenverfahren

    • nach Gesamtkostenverfahren
       

  • GuV auf Vollkostenbasis

    • nach Umsatzkostenverfahren

    • nach Gesamtkostenverfahren.

Beispiele zur Erstellung einer GuV 

Wir besprechen die einzelnen Möglichkeiten anhand von

  1. Gesamtkostenverfahren und nach dem

  2. Umsatzkostenverfahren,

    und zwar jeweils auf Vollkosten- und auf Teilkostenbasis.

Beispiel

Gegeben sei der folgende BAB der Mertes AG, einem Produzenten von Luxus-Fahrrädern. In der Abrechnungsperiode 2006 wurde eine Menge von 300 produziert, jedoch tatsächlich nur 220 abgesetzt. Der Verkaufspreis liegt derzeit bei 3.000 € pro Fahrrad.

Kostenarten

Kostenstellen

 

Material

Fertigung

Verwaltung

Vertrieb

Einzelkosten

Material-
einzelkosten

60.000

Fertigungs-
einzelkosten

45.000

Gemeinkosten

sonstige Personalkosten

20.000

80.000

10.000

10.000

Betriebsstoffe

10.000

80.000

5.000

5.000

Abschreibungen

- planmäßig

20.000

50.000

10.000

10.000

- außerplanmäßig

30.000

Zunächst errechnet man die relevanten Summen aus obigem BAB.
 

Kostenarten

 

Kostenstellen

 

Summe

Material

Fertigung

Verwaltung

Vertrieb

Einzelkosten

Material
einzelkosten

60.000

60.000



Fertigungs
einzelkosten 

45.000

45.000

Summe Einzelkosten

105.000

Gemeinkosten

Sonstige Personalkosten

120.000

20.000

80.000

10.000

10.000

Betriebsstoffe

100.000

10.000

80.000

5.000

5.000

Abschreibungen

- planmäßig

90.000

20.000

50.000

10.000

10.000

- außerplanmäßig

30.000

30.000

Summe Gemeinkosten

340.000

50.000

240.000

Summe Gesamtkosten

445.000

110.000

285.000

25.000

25.000

Betriebsabrechnungsbogen

Hiervon ausgehend lassen sich nun die unterschiedlichen Arten der GuV erstellen: Bei einer Rechnung auf Teilkostenbasis werden die Herstellungskosten der produzierten, aber nicht abgesetzten Mengeneinheiten nach Maßgabe der mindestens anzusetzenden Werte berechnet, hier also in Höhe der Materialeinzel- und Fertigungseinzelkosten (§ 255 II HGB). In einem Verfahren auf Vollkostenbasis hingegen wird die Höchstgrenze für die Bewertung dieser Mengeneinheiten maßgeblich, d.h. man rechnet Einzelkosten und aktivierungsfähige Gemeinkosten (also gerade nicht die Vertriebsgemeinkosten).

GuV auf Teilkostenbasis

Gesamtkostenverfahren

Betrachten wir das Beispiel: Zuerst zum Gesamtkostenverfahren auf Teilkostenbasis.

Die Bewertung der Mengeneinheiten erfolgt, wie o.e., zu der erforderlichen Mindesthöhe:

Positionen

Rechnung

Betrag

Materialeinzelkosten

60.000/300

200

Fertigungseinzelkosten

45.000/300

150

Wertuntergrenze Herstellungskosten

350

Wertuntergrenze Herstellungskosten

Die Bestandserhöhung, die in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren als Ertrag verbucht wird, errechnet sich demnach als (300-220)·350 = 28.000 €. Die Umsatzerlöse sind unabhängig von der gerechneten Methode der GuV bei 220·3.000 = 660.000 €. Die Materialaufwendungen errechnen sich als Summe aus Fertigungsmaterial (also Materialeinzelkosten) und Betriebsstoffen. Der Personalaufwand wiederum ist Fertigungslöhne (also Fertigungslöhne) und sonstige Personalkosten. Danach fehlen nur noch die Abschreibungen, 

die schließlich auch noch abgezogen werden. Dies zeigt die folgende Übersicht:

Gewinn- und Verlustrechnung nach GKV

Posten

Berechnung

Betrag

Umsatzerlöse

220·3.000

660.000

Bestandserhöhung

80·350

28.000

Materialaufwand

60.000+100.000

160.000

Personalaufwand

45.000+120.000

165.000

Abschreibungen

120.000

(davon außerplanmäßig)

(30.000)

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

243.000

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit  

Umsatzkostenverfahren

Auch für das Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis legen wir die Zahlen aus dem bekannten Beispiel zugrunde.

Da dieses Verfahren ebenfalls auf Teilkostenbasis ist, werden die 220 verkauften Fahrräder ebenfalls mit 350 € bewertet (siehe Kalkulation weiter oben). Von den Umsatzerlösen von 660.000 € werden die sog. umsatzbezogenen Herstellkosten abgezogen, d.h. es werden zunächst nur solche Kosten als Aufwendungen zugelassen, die sich auf die abgesetzten Mengeneinheiten beziehen und nicht lediglich auf produzierte, aber nicht verkaufte. Die Differenz ist das Betriebsergebnis vom Umsatz. Danach werden sämtliche Gemeinkosten abgezogen, nämlich jene für Verwaltung und Vertrieb sowie jene für Material und für Fertigung.

Methode

Man erhält als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit dasselbe Ergebnis wie nach dem Gesamtkostenverfahren, weil dasselbe Mengengerüst unterstellt wurde.

Das Ergebnis hält die folgende Übersicht fest:

Gewinn- und Verlustrechnung nach UKV (Teilkostenbewertung)

Posten

Berechnung

Betrag

Umsatzerlöse

220·3.000

660.000

umsatzbezogene
Herstellkosten

220·350

77.000

Betriebsergebnis vom Umsatz

583.000

Vertriebskosten

25.000

Verwaltungskosten

25.000

Sonstige betriebliche Aufwendungen

50.000+240.000

290.000

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

243.000

GuV nach UKV auf Teilkostenbasis

GuV auf Vollkostenbasis

Gesamtkostenverfahren

Betrachten wir nun beide Verfahren auf Vollkostenbasis. Zuerst das Beispiel zum Gesamtkostenverfahren.

Die produzierten, aber nicht abgesetzten Mengeneinheiten werden nun auf Vollkostenbasis bewertet, d.h. mit ihrer Wertobergrenze:

Positionen

Rechnung

Betrag

Material
einzelkosten

 

200

Fertigungs
einzelkosten

 

150

Wertuntergrenze

 

350

Material
gemeinkosten

50.000/300

166,67

Fertigungs
gemeinkosten

210.000/300

700

Verwaltungskosten

25.000/300

83,33

Wertobergrenze

 

1.300

Wertobergrenze

Die produzierten, aber nicht abgesetzten Mengeneinheiten werden mit 1.300 € pro Stück, also zu Vollkosten, als Bestandserhöhung bewertet. Der Materialaufwand ist wieder die Summe aus Materialeinzelkosten und Betriebsstoffen. Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus Fertigungseinzelkosten und sonstigen Personalkosten. Schließlich werden noch die Abschreibungen abgezogen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lautet 319.000 €. Es ist nicht gleich dem Ergebnis des Gesamtkostenverfahrens auf Teilkostenbasis wegen der unterschiedlichen Bewertung der Lagerbestandserhöhung.

Gewinn- und Verlustrechnung nach GKV (Vollkostenbewertung)

Posten

Berechnung

Betrag

Umsatzerlöse

220·3.000

660.000

Bestands
erhöhung

80·1.300

104.000

Materialaufwand

60.000+100.000

160.000

Personalaufwand

45.000+120.000

165.000

Abschreibungen

 

120.000

(davon außerplanmäßig)

 

(30.000)

Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

-

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

319.000

GuV nach GKV

Umsatzkostenverfahren

Abschließend zum Umsatzkostenverfahren auf Vollkostenbasis.

Die produzierten Mengeneinheiten werden wieder zu Vollkosten, also mit 1.300 € pro Stück, bewertet. Das Betriebsergebnis vom Umsatz lautet deswegen 374.000 €. Abgezogen werden danach lediglich noch jene Gemeinkosten, die nicht aktivierbar sind, nämlich die Vertriebskosten und die außerplanmäßigen Abschreibungen. Das Ergebnis ist dasselbe wie bei der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren auf Vollkostenbasis, nämlich 319.000 €.

Gewinn- und Verlustrechnung nach UKV (Vollkostenbewertung)

Posten

Berechnung

Betrag

Umsatzerlöse

220·3.000

660.000

umsatzbezogene
Herstellkosten

220·1.300

286.000

Betriebsergebnis vom Umsatz

 

374.000

Vertriebskosten

 

25.000

Verwaltungskosten

 

-

sonstige betriebliche Aufwendungen

 

30.000

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

319.000

GuV nach UKV auf Vollkostenbasis