In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden die Erfolgsbeträge des Unternehmens gesammelt, es werden Aufwendungen und Erträge einander gegenübergestellt. Die Aufgaben einer GuV sind damit zum einen, den Periodenerfolg zu berechnen, und zum anderen, die Quellen des Periodenerfolgs darzustellen. Man unterscheidet verschiedene Möglichkeiten der Darstellung von Gewinn- und Verlustrechnungen in Abhängigkeit der folgenden Kriterien:
nach der grafischen Aufbereitung
Kontoform
oder Staffelform
nach der Möglichkeit der Saldierung
Bruttorechnung
oder Nettorechnung
nach dem Umgang mit der Bewertung von Lagerbestandserhöhungen
Bei der Kontoform werden Aufwendungen und Erträge einander gegenübergestellt. Wenn die Aufwandsseite betragsmäßig größer als die Ertragsseite ist, so erhält man einen Jahresfehlbetrag. Im umgekehrten Fall ergibt sich ein Jahresüberschuss. Bei der Staffelform werden Aufwendungen und Erträge skontiert dargestellt. Dies bedeutet, dass Erträge und Aufwendungen untereinander weg geschrieben werden. In den folgenden beiden Abbildungen wird eine Gewinn- und Verlustrechnung in Kontoform sowohl als auch eine Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform dargestellt, hierbei bilden Umsatzerlöse und Erträge aus Beteiligungen die Erträge, Löhne und Gehälter, Abschreibungen und Zinsen die Aufwendungen. Die Erträge seien größer als die Aufwendungen, sodass schließlich ein Jahresüberschuss entsteht.
Gewinn- und Verlustrechnung | |
Aufwendungen | Erträge |
|
|
|
|
| |
Jahresüberschuss |
Gewinn- und Verlustrechnung |
Erträge Umsatzerlöse Erträge aus Beteiligungen Aufwendungen Löhne und Gehälter Abschreibungen Zinsaufwendungen = Jahresüberschuss |
Nach der Art der Saldierung unterscheidet man eine GuV nach Brutto- und nach Nettorechnung. Bei einer Bruttoerfolgsrechnung werden Aufwendungen und Erträge grundsätzlich unsaldiert ausgegeben.
Nach der Art des Umgangs mit Bestandserhöhungen unterscheidet man Gewinn- und Verlustrechnungen
nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) und
nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV).
Bei dem Gesamtkostenverfahren werden alle Umsatzerlöse als Erträge gebucht, darüber hinaus jedoch werden Bestanderhöhungen als Ertrag, das heißt als Erfolg, gebucht. Der Gesamtertrag der Unternehmung setzt sich deswegen aus Umsatzerlösen und Bestandserhöhungen zusammen. Sollte es zu Minderung des Bestandes an unfertigen oder fertigen Erzeugnissen und Eigenleistungen kommen, so würden diese von den Umsatzerlösen abgezogen werden.
Erträge sind
Umsatzerlöse
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen oder fertigen Erzeugnissen
andere aktivierte Eigenleistungen
sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus Beteiligungen
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge.
Die Aufwendungen gliedern sich in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren in
Materialaufwendungen
Personalaufwendungen
Abschreibungen
sonstige betriebliche Aufwendungen
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens
Zinsen und ähnliche Aufwendungen.
Das Ergebnis hieraus nennt sich Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, weil alle Aufwendungen und Erträgen die den normalen, das heißt dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb entsprechen, aufgelistet werden. Darüber hinaus können allerdings noch
außerordentliche Erträge und
außerordentliche Aufwendungen
existieren, die zum außerordentlichen Ergebnis zusammengebracht werden. Schließlich werden die
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
sonstigen Steuern
abgezogen, so dass man insgesamt den Jahresüberschuss bzw. den Jahresfehlbetrag erhält. Die Bewertung der Bestanderhöhung bzw. Bestandminderung bei der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren ist lediglich am Jahresende vonnöten. Hierzu muss stets eine körperliche Bestandsaufnahme vorgenommen werden. Es ist nicht notwendig, fortlaufend die Zugänge an fertigen und unfertigen Erzeugnissen zu ermitteln und zu bewerten, dies erfolgt lediglich beim Umsatzkostenverfahren.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren werden als Ertrag nur die Umsatzerlöse ausgewiesen. Bestandserhöhungen werden nicht positiv bewertet. Auch die Aufwandsseite erfolgt beim Umsatzkostenverfahren anders als beim Gesamtkostenverfahren. Hier werden nicht sämtliche Aufwendungen der Periode erfasst, sondern lediglich jene, welche im Zusammenhang mit verkauften Produkten anfallen, so genannte Umsatzaufwendungen.
Merke
Die Gewinn- und Verlustrechnung hat beim Umsatzkostenverfahren grundsätzlich folgendes Aussehen:
GUV nach dem Umsatzkostenverfahren | |
1. | Umsatzerlöse |
2. | Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen |
3. | Bruttoergebnis vom Umsatz |
4. | Vertriebskosten |
5. | allgemeine Verwaltungskosten |
6. | sonstige betriebliche Erträge |
7. | sonstige betriebliche Aufwendungen |
8. | Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen |
9. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
davon aus verbundenen Unternehmen | |
10. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
davon aus verbundenen Unternehmen | |
11. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
12. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
davon an verbundene Unternehmen | |
13. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
14. | außerordentliche Erträge |
15. | außerordentliche Aufwendungen |
16. | außerordentliches Ergebnis |
17. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
18. | sonstige Steuern |
19. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
Die Grobgliederung einer GuV lautet damit wie folgt:
Zwischenergebnisse |
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit |
+ finanzwirtschaftliches Ergebnis |
= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
+ außerordentliches Ergebnis |
– Steuern vom Einkommen und Ertrag |
= Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag |
Der erste Teil, also die betriebliche Tätigkeit, wird zunächst mit dem Umsatz- oder Gesamtkostenverfahren ermittelt. Danach schließen sich die anderen Komponenten an, die unabhängig von UKV oder GKV sind.
Beispiel
GuV nach GKV | Beträge |
Umsatzerlöse | 2.000 |
Bestandserhöhung der fertigen Erzeugnisse | 250 |
sonstige betriebliche Erträge | 80 |
Materialaufwand | -100 |
Personalaufwand | -200 |
Abschreibungen auf Sachanlagen | -100 |
sonstige betriebliche Aufwendungen | -180 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -75 |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 1.675 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 670 |
Jahresüberschuss | 1.005 |
Kostenstellen Kostenarten | Herstellung (in%) | Vertrieb (in %) | Verwaltung (in %) |
Materialaufwand | 80 | 15 | 5 |
Personalaufwand | 70 | 10 | 20 |
Abschreibungen auf Sachanlagen | 80 | 10 | 10 |
sonstige betriebliche Aufwendungen | 15 | 75 | 5 |
Folgende Zusatzangaben seien erwähnt:
- Die Herstellungskosten wurden hierbei für die fertigen Erzeugnisse auf Basis von vollen Aufwendungen, allerdings ohne Verwaltungsgemeinkosten und ohne Fremdkapitalzinsen errechnet.
- Es fand in der betrachteten Periode eine vollständige Auslastung der Kapazitäten statt.
- Es wurden keine fertigen oder unfertigen Erzeugnisse aus dem Vorjahr übernommen.
Erstelle die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren.
Zunächst rechnet man die prozentualen Angaben des BAB um in Geldbeträge. Wegen der prozentualen Verteilung bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (die Summe ergibt nicht 100 %) werden nicht die kompletten sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 180 € auf Herstellung, Vertrieb und Verwaltung verteilt, sondern lediglich 95 % hiervon. Die restlichen 5 % finden später in der GuV in der Zeile „sonstige betriebliche Aufwendungen” ihre Beachtung.
Kostenarten | Kostenstellen | Summe | Herstellung | Vertrieb | Verwaltung |
Materialaufwand | 100 | 80 | 15 | 5 | |
Personalaufwand | 200 | 140 | 20 | 40 | |
Abschreibungen auf Sachanlagen | 100 | 80 | 10 | 10 | |
sonstige betriebliche Aufwendungen | 180 | 27 | 135 | 9 | |
Summe | 580 | 327 | 180 | 64 |
Danach kalkuliert man das Herzstück des Umsatzkostenverfahrens, nämlich die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen. Hierzu werden von den Herstellungskosten der erzeugten Fertigerzeugnisse des Geschäftsjahres (abzulesen aus dem BAB als Summe der Spalte „Herstellung”) die Bestandserhöhung aus der GuV nach GKV abgezogen.
Herstellungskosten der erzeugten FE des Geschäftsjahres | 327 |
abzgl. Bestandserhöhung FE zu HK | -250 |
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | 77 |
Das Ergebnis von 77 € wird von den Umsatzerlösen abgezogen und liefert damit das Bruttoergebnis vom Umsatz. Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten werden unmittelbar dem BAB entnommen (aus der Summenzeile). Schließlich werden die im BAB fehlenden 5 % der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, wie oben angedeutet, noch abgezogen. Man erhält damit die GuV nach dem Umsatzkostenverfahren:
GuV nach UKV | Beträge |
Umsatzerlöse | 2.000 |
HK der zur Erzielung der UE erbrachten Leistungen | -77 |
Bruttoergebnis vom Umsatz | 1.923 |
Vertriebskosten | -180 |
allgemeine Verwaltungskosten | -64 |
Sonstige betriebliche Erträge | 80 |
sonstige betriebliche Aufwendungen | -9 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -75 |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 1.675 |
Steuern vom Einkommen und Ertrag | -670 |
Jahresüberschuss | 1.005 |
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die Ertragsteuer und der Jahresüberschuss sind gleich wie in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren.
Beispiel
Kostenarten | Kostenstellen | |||
Material | Fertigung | Verwaltung | Vertrieb | |
Einzelkosten | ||||
Materialeinzelkosten | 60.000 | |||
Fertigungseinzelkosten | 45.000 | |||
Gemeinkosten | ||||
sonstige Personalkosten | 20.000 | 80.000 | 10.000 | 10.000 |
Betriebsstoffe | 10.000 | 80.000 | 5.000 | 5.000 |
Abschreibungen | ||||
- planmäßig | 20.000 | 50.000 | 10.000 | 10.000 |
- außerplanmäßig | 30.000 |
Erstelle die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem
a) Gesamtkostenverfahren und nach dem
b) Umsatzkostenverfahren
und zwar jeweils auf Vollkosten- und auf Teilkostenbasis.
Zunächst errechnet man die relevanten Summen aus obigem BAB.
Kostenarten | Summe | Kostenstellen | |||||
Material | Fertigung | Verwaltung | Vertrieb | ||||
Einzelkosten | |||||||
Materialeinzelkosten | 60.000 | 60.000 | |||||
Fertigungseinzelkosten | 45.000 | 45.000 | |||||
Summe Einzelkosten | 105.000 | ||||||
Gemeinkosten | |||||||
Sonstige Personalkosten | 120.000 | 20.000 | 80.000 | 10.000 | 10.000 | ||
Betriebsstoffe | 100.000 | 10.000 | 80.000 | 5.000 | 5.000 | ||
Abschreibungen | |||||||
- planmäßig | 90.000 | 20.000 | 50.000 | 10.000 | 10.000 | ||
- außerplanmäßig | 30.000 | 30.000 | |||||
Summe Gemeinkosten | 340.000 | 50.000 | 240.000 | ||||
Summe Gesamtkosten | 445.000 | 110.000 | 285.000 | 25.000 | 25.000 |
Hiervon ausgehend lassen sich nun die unterschiedlichen Arten der GuV erstellen: Bei einer Rechnung auf Teilkostenbasis werden die Herstellungskosten der produzierten, aber nicht abgesetzten Mengeneinheiten nach Maßgabe der mindestens anzusetzenden Werte berechnet, hier also in Höhe der Materialeinzel- und Fertigungseinzelkosten. In einem Verfahren auf Vollkostenbasis hingegen wird die Höchstgrenze für die Bewertung dieser Mengeneinheiten maßgeblich, d.h. man rechnet Einzelkosten und aktivierungsfähige Gemeinkosten (also gerade nicht die Vertriebsgemeinkosten).