Nachhaltigkeit ist gegeben, wenn eine Tätigkeit innerhalb eines fest vorgegebenen Zeitraums wiederholt ausgeübt werden soll. Sollte das fortgesetzte Handeln fehlen, so ist eine Tätigkeit nachhaltig, wenn zumindest die Absicht der Wiederholung gegeben ist.
Beispiel
Zwar ist die Tätigkeit nicht wiederholt ausgeübt worden, trotzdem war zumindest die Absicht der Wiederholung gegeben, so dass mit dem Reisebüro sehr wohl eine nachhaltige Tätigkeit ausgeübt wurde. Nachhaltigkeit ist bereits dann gegeben, wenn eine Mehrheit verschiedener einmaliger Handlungen mit einem gewissen inneren Zusammenhang stattfindet (H 15.2 EStH Wiederholungsabsicht).
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