Der Begriff der Selbstständigkeit ist gekennzeichnet durch
- persönliche Selbstständigkeit als auch
- sachliche Selbstständigkeit.
Unter persönlicher Selbstständigkeit versteht man, dass die Person nicht weisungsgebunden ist und dass sie auf eine eigene Rechnung (Unternehmerrisiko) und auf eigene Gefahr handelt (Unternehmerinitiative). Die persönliche Selbstständigkeit schafft eine Abgrenzung zu den Tätigkeiten aus § 19 EStG. Unter der sachlichen Selbstständigkeit versteht man, dass ein Unternehmen eine eigenständige wirtschaftliche Einheit bildet. Im Zweifel zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit entscheidet das Gesamtbild der Verhältnisse. Es sind hierbei jene Merkmale, die für eine Selbstständigkeit sprechen mit anderen Merkmalen, die gegen eine Selbstständigkeit sprechen, zu vergleichen, wobei die gewichtigeren Merkmale die Gesamtbeurteilung dann entscheiden (H 15.1 EStH Gesamtbeurteilung).
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