Hierzu zählt man Einkünfte, welche mit dem schriftstellerischen, künstlerischen bzw. gewerblichen Urheberrecht zusammenhängen, so zum Beispiel Lizenzgebühren für eine zeitlich begrenzte Überlassung eines Patents oder die Einnahmen aus der Lizenzvergabe einer Zufallserfindung. Trotzdem wird die Entscheidung zwischen Einkünften aus § 21 I Nr. 3 EStG und Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit oftmals für die letzten ausfallen.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Lösung: Aktivierungsfähige Aufwendungen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Lösung: Aktivierungsfähige Aufwendungen (Selbstkontrollaufgaben) aus unserem Online-Kurs Bilanzsteuerrecht interessant.
-
Finanzierungsaufwendungen und ähnliches nach § 8 Nr. 1 GewStG
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Finanzierungsaufwendungen und ähnliches nach § 8 Nr. 1 GewStG (Ermittlung des Gewerbeertrags) aus unserem Online-Kurs Gewerbesteuer für Bibus interessant.
-
Lösung Besteuerung
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Lösung Besteuerung (Selbstkontrollaufgaben) aus unserem Online-Kurs Internationales Steuerrecht für Bibus interessant.