Unter Erhaltungsaufwand versteht man Aufwendungen für die Erneuerung bereits vorhandener Teile, Einrichtungen oder Anlagen (R 21.1 I 1 EStR). Sie sind sofort ergebniswirksam und werden gerade nicht aktiviert, sondern erscheinen vielmehr in der Gewinn- und Verlustrechnung des betrachteten Jahres.
Beispiel
Fritz hat einen Erhaltungsaufwand in Höhe von 500 €. Wie ist der Buchungssatz?
Der Buchungssatz lautet
Aufwand an Bank 500 €.
Nunmehr lautet dieser
Sachanlagevermögen an Bank 500 €.
Beim Erhaltungsaufwand wird also ein GuV-Konto (Aufwand) angesprochen, beim Herstellungsaufwand zunächst nicht. Die GuV wird hier erst dann angesprochen, wenn es zu Abschreibungen der aktivierten Herstellungsaufwendungen kommt.
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