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Einkommensteuer für Bibus - Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

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Einkommensteuer für Bibus

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Inhaltsverzeichnis

Nachdem man die Einkünfte aus den einzelnen sieben Einkunftsarten ermittelt hat und damit die Summe der Einkünfte, zieht man den Altersentlastungsbetrag ab und erhält den Gesamtbetrag der Einkünfte. Der Verlustabzug, die Sonderausgaben sowie die außergewöhnlichen Belastungen werden hiervon subtrahiert und ergeben schließlich das Einkommen.

Um danach die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuer zu erhalten, zieht man vom Einkommen

  • die Freibeträge für Kinder (im Rahmen des Familienleistungsausgleichs),
  • den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sowie
  • den Härteausgleich ab.

Hier die Tabelle, die Sie benötigen, damit Sie den Roten Faden im Blick behalten:

PositionenUnterpositionen
Einkünfte 
 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
 Einkünfte aus Kapitalvermögen
 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
 sonstige Einkünfte
= Summe der Einkünfte 
abzgl. Altersentlastungsbetrag 
abzgl. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 
= Gesamtbetrag der Einkünfte 
abzgl. Sonderausgaben 
abzgl. außergewöhnliche Belastungen 
= Einkommen 
abzgl. Freibeträge nach § 32 VI EStG 
abzgl. sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge 

= zu versteuerndes Einkommen