Nachdem man die Einkünfte aus den einzelnen sieben Einkunftsarten ermittelt hat und damit die Summe der Einkünfte, zieht man den Altersentlastungsbetrag ab und erhält den Gesamtbetrag der Einkünfte. Der Verlustabzug, die Sonderausgaben sowie die außergewöhnlichen Belastungen werden hiervon subtrahiert und ergeben schließlich das Einkommen.
Um danach die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuer zu erhalten, zieht man vom Einkommen
- die Freibeträge für Kinder (im Rahmen des Familienleistungsausgleichs),
- den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sowie
- den Härteausgleich ab.
Hier die Tabelle, die Sie benötigen, damit Sie den Roten Faden im Blick behalten:
Positionen | Unterpositionen |
Einkünfte | |
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | |
Einkünfte aus Gewerbebetrieb | |
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit | |
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | |
Einkünfte aus Kapitalvermögen | |
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | |
sonstige Einkünfte | |
= Summe der Einkünfte | |
abzgl. Altersentlastungsbetrag | |
abzgl. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | |
= Gesamtbetrag der Einkünfte | |
abzgl. Sonderausgaben | |
abzgl. außergewöhnliche Belastungen | |
= Einkommen | |
abzgl. Freibeträge nach § 32 VI EStG | |
abzgl. sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge | |
= zu versteuerndes Einkommen |
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