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Einkommensteuer für Bibus - Lösung Einkommensteuerermäßigung nach § 35 EStG

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Einkommensteuer für Bibus

Lösung Einkommensteuerermäßigung nach § 35 EStG

Das zu versteuernde Einkommen von Jean-Claude L. berechnet sich folgendermaßen:

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 10.000 €

Einkünfte aus Kapitalvermögen: 120.000 €

= Summe der Einkünfte: 130.000 €

abzgl. Sonderausgaben: 3.000 €

= Einkommen = zu versteuerndes Einkommen: 127.000 €

Hierfür liegt die Einkommensteuer dann bei

ESt = 0,42·127.000 – 8.963,74 = 44.376 €.

Der Anteil der Einkünfte aus Gewerbebetrieb liegt bei

Anteil = Einkünfte aus Gewerbebetrieb/Summe der Einkünfte

= 10.000/130.000

= 7,692 %.

Danach berechnet man die geminderte tarifliche Einkommensteuer als Differenz aus tariflicher Einkommensteuer und anrechenbarer ausländischer Steuer:

tarifliche Einkommensteuer: 44.376 €

abzgl. anrechenbare ausländische Steuer: 12.000 €

= geminderte tarifliche Einkommensteuer: 32.376 €

Hierauf wendet man dann den oben errechneten Prozentsatz an und erhält den Ermäßigungshöchstbetrag (§ 35 I 2 EStG) als

Ermäßigungshöchstbetrag

= (Summe der positiven gewerbl. EK/Summe aller posítiven EK)·geminderte tarifliche ESt

= (10.000/130.000)·32.376 €

= 2.490 €.

Die Gewerbesteuer wiederum liegt bei 450 % des Gewerbesteuermessbetrags, also bei

Gewerbesteuer= Hebesatz·Messbetrag= 4,5·3.000 = 13.500 €.

Die Gewerbesteuer kann angerechnet werden bis zum 3,8-fachen des Messbetrags, also bis zu

maximale Anrechnung = 3,8·Messbetrag = 3,8·3.000 = 11.400 €.

Die Steuerermäßigung ist höchstens 2.490 €, der Anrechnungsüberhang beträgt daher

Anrechnungsüberhang = maximale Anrechnung – 2.490 € = 11.400 – 2.490 = 8.910 €.