Das zu versteuernde Einkommen von Jean-Claude L. berechnet sich folgendermaßen:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 10.000 €
Einkünfte aus Kapitalvermögen: 120.000 €
= Summe der Einkünfte: 130.000 €
abzgl. Sonderausgaben: 3.000 €
= Einkommen = zu versteuerndes Einkommen: 127.000 €
Hierfür liegt die Einkommensteuer dann bei
ESt = 0,42·127.000 – 8.963,74 = 44.376 €.
Der Anteil der Einkünfte aus Gewerbebetrieb liegt bei
Anteil = Einkünfte aus Gewerbebetrieb/Summe der Einkünfte
= 10.000/130.000
= 7,692 %.
Danach berechnet man die geminderte tarifliche Einkommensteuer als Differenz aus tariflicher Einkommensteuer und anrechenbarer ausländischer Steuer:
tarifliche Einkommensteuer: 44.376 €
abzgl. anrechenbare ausländische Steuer: 12.000 €
= geminderte tarifliche Einkommensteuer: 32.376 €
Hierauf wendet man dann den oben errechneten Prozentsatz an und erhält den Ermäßigungshöchstbetrag (§ 35 I 2 EStG) als
Ermäßigungshöchstbetrag
= (Summe der positiven gewerbl. EK/Summe aller posítiven EK)·geminderte tarifliche ESt
= (10.000/130.000)·32.376 €
= 2.490 €.
Die Gewerbesteuer wiederum liegt bei 450 % des Gewerbesteuermessbetrags, also bei
Gewerbesteuer= Hebesatz·Messbetrag= 4,5·3.000 = 13.500 €.
Die Gewerbesteuer kann angerechnet werden bis zum 3,8-fachen des Messbetrags, also bis zu
maximale Anrechnung = 3,8·Messbetrag = 3,8·3.000 = 11.400 €.
Die Steuerermäßigung ist höchstens 2.490 €, der Anrechnungsüberhang beträgt daher
Anrechnungsüberhang = maximale Anrechnung – 2.490 € = 11.400 – 2.490 = 8.910 €.
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