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Einkommensteuer für Bibus - Relevante Zeiträume für das zu versteuernde Einkommen

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Einkommensteuer für Bibus

Relevante Zeiträume für das zu versteuernde Einkommen

Bei der zeitlichen Zuordnung ist nicht nur die Frage relevant, wann Geld als vereinnahmt bzw. verausgabt gilt, sondern auch die Frage nach dem

  • Veranlagungszeitraum und
  • Ermittlungszeitraum.

Der Veranlagungszeitraum ist wichtig, weil die Einkommensteuer nach dem Einkommen des sog.  Veranlagungszeitraums ermittelt wird, d.h. dass das Einkommen dieses Veranlagungszeitraums (meistens gleich dem Kalenderjahr) der Besteuerung unterworfen wird (§ 25 I EStG). Es muss jedoch nicht während des gesamten Kalenderjahres die Einkommensteuerpflicht bestanden haben, so z.B. bei der Geburt, Tod oder Wohnsitzverlegung vom Ausland ins Inland bzw. vom Inland ins Ausland. In diesen Fällen wird lediglich der relevante Teil des Kalenderjahres der Einkommensteuerberechnung zugrunde gelegt.

Die Einkommensteuer ist nach § 2 VII EStG eine Jahressteuer. Der Ermittlungszeitraum ist das Kalenderjahr für die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie die Überschusseinkunftsarten. Er ist hingegen das Wirtschaftsjahr für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft als auch für die Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit (§ 4a EStG). Das Wirtschaftsjahr ist nach § 8b EStDV ebenfalls ein Zeitraum von zwölf Monaten. Dieser kann im Ausnahmefall (nämlich bei Eröffnung, Erwerb, Veräußerung eines Betriebs oder Aufgabe eines Betriebs) auch kürzer sein als zwölf Monate, nämlich im sog.  Rumpfwirtschaftsjahr.