Bei der Einzelveranlagung wird das zu versteuernde Einkommen für eine einzelne Person ermittelt und hierauf durch Multiplikation mit dem hierfür geltenden Grenzsteuersatz die Einkommensteuer ermittelt, also insg. durch Anwendung des § 32a EStG.
Bei der Einzelveranlagung wird das zu versteuernde Einkommen für eine einzelne Person ermittelt und hierauf durch Multiplikation mit dem hierfür geltenden Grenzsteuersatz die Einkommensteuer ermittelt, also insg. durch Anwendung des § 32a EStG.
Sehr angenehme Lernmethode
Die Themen sind sehr gut strukturiert und durch die interaktive Mischung ist das Lernen leicht und macht Spaß. Zudem motiviert die Punktevergabe bei den Fragen sehr - mein Ehrgeiz startete mit dem ersten Minuspunkt. ;)
Die Aufbereitung dieses Kurses ist super. Mein Studien-Heft von der ILS, dass das selbe Thema behandelt , ist leider sehr umständlich geschrieben wurden.
Ich bin froh, das ich den Kurs über Youtube entdeckt habe.
Gut aufgebauter Online-Kurs mit guten Beiträgen und guten Videos
Sehr gut erklärt und gut zusammengefasst!!!
Neue Prüfungsordnung
Wir haben für Sie im Magazin die wichtigsten Informationen zur neue Rechtsverordnung für Bilanzbuchhalter zusammengestellt.
Mindmaps
Lernen Sie mit unseren neuen Mindmaps vernetzt und gehirngerecht.