Frank N. Stone steht am 1. Januar 1999 vor der Entscheidung, sein Kapital entweder in Wandelschuldverschreibungen der Dr. Akula AG oder in Optionen auf die Aktie der Dr. Akula AG zu investieren. Er verfügt über 11.000 GE. Am Ende des Jahres 2002 erhält er weitere 3.063 GE aus der Auflösung eines Sparvertrags.
Die Wandelschuldverschreibung ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
Emission: 4. Januar 1999
Nennwert 100 €
Agio 10 €/WSV
Nominalzins 8 %, zahlbar jeweils am 31.12.
Rückzahlung am 31.12.2003 zum Nennwert
Wandlungsfrist 1.1.2001 bis zum Ende der Laufzeit
Wandlungsverhältnis 5 WSV berechtigen zum Bezug von drei Aktien
Der Optionspreis beträgt am 31. Dezember 1999 100 GE. 2 Optionsscheine berechtigen zum Kauf einer Aktie bis zum 31.12.2002 zum Basispreis von 55,69 GE. Die Aktie der Dr. Akula AG wird am 4. Januar 1999 zu einem Kurs von 200 GE an der Börse gehandelt. Frank N. Stein erwartet für die nächsten 5 Jahre jährliche Kurssteigerungen von jeweils 10% bezogen auf den Vorjahreskurs. Danach geht er von einer jährlichen Wachstumsrate in Höhe von 9 % aus. Auf dem Kapitalmarkt kann er beliebige Beträge zu 9% anlegen.
a) Für welche der beiden Anlagemöglichkeiten wird sich Frank N. Stein entscheiden?
b) Frank N. Stein hat sich für den Erwerb der Wandelschuldverschreibung entschieden. Er möchte sein Wandlungsrecht jedoch schon am 31.12.2001 in Anspruch nehmen. Bestimme die Anzahl an Wandelschuldverschreibungen, die Frank N. Stein am 4. Januar 1999 erwerben kann, um am 31.12.2001 über genügend finanzielle Mittel zu verfügen, die Zuzahlung für die Bezugsaktien entsprechend der Anzahl erworbener Wandelschuldverschreibungen leisten zu können. Berücksichtige dabei auch die zwischenzeitlichen Zinszahlungen aus der Wandelschuldverschreibung.
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