Exportkredite lassen sich wie folgt systematisieren:
Bevorschussung und Ankauf von Exportdokumenten
von Inkassodokumenten
von Akkreditivdokumente
Negoziierungskredite
Akzept- und Rembourskredite
Bei der Bevorschussung und dem Ankauf von Exportdokumenten müssen diese einwandfrei und verwertbar sein. Außerdem muss der Einreicher bzw. der Begünstigte über eine zweifelsfreie Bonität verfügen. Als Sicherheit wird vom Kreditinstitut oftmals eine Sicherungsübereignung der zugrunde liegenden Ware verlangt bzw. eine offene (!) Abtretung der Ansprüche aus staatlichen Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften.
Bei Negoziierungskrediten werden Dokumente oder dokumentäre Tratten aufgrund von Ziehungsermächtigungen (= Drawing Authorisations) angekauft. Wichtig ist hierbei, dass die Akkreditive eine Negoziierung vorsehen.
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