Unter Factoring versteht man den Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen durch ein Finanzierungsinstitut (= Factoring-Gesellschaft).
Factoring erfüllt drei Funktionen:
Finanzierungsfunktion,
Delkrederefunktion und
Dienstleistungsfunktion.
Da der Verkäufer der Forderung sein Geld schon vor Fälligkeit erhält, kommt es insofern zu einer Finanzierungsfunktion. Weiterhin ist es möglich, dass der Zahlungspflichtige ausfällt. Wenn dieses Risiko übernommen wird, kommt es insofern zu einer Delkrederefunktion durch den Ankäufer der Forderung, also durch den Factor. Weiterhin ist die Dienstleistungsfunktion erfüllt, wenn gewisse Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Einzug der Forderung übernommen werden.
Die Kosten des Factoring setzen sich aus einer
Factoring-Gebühr und zusätzlich den
zusammen. Gedanklich lässt sich dies so aufspalten: die Factoring-Gebühr fällt an für die Übernahme des Ausfallrisikos, die Zinsen für die Bevorschussung der Forderungen vom Tage der Inanspruchnahme bis zum Zahlungseingang bzw. bis zum Tag des Eintritts des Delkrederefalls.
Abschließend lassen sich die Vorteile des Factoring wie folgt beschreiben:
Verbesserung der Liquidität des Verkäufers
durch Verkauf der Forderung fließt Geld rein
Vermeidung des Ausfallrisikos
wenn der Abnehmer zahlungsunfähig werden sollte
Kostenersparnisse
- durch Übertragung des Mahnwesens an die Factoring-Gesellschaft.
Merke
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