Auch Exportkredite dienen wie Importkredite der Absicherung des Gläubigers in der Zeit zwischen Wareneingang der Ware beim Empfänger und Zahlungseingang beim Gläubiger. Der Kreditgeber verlangt als Sicherheit meistens die Sicherungsübereignung der Ware.
Merke
Es gibt folgende Unterteilungen für Exportkredite:
- Bevorschussung und Ankauf von Exportdokumenten (Inkasso- oder Akkreditivdokumente)
- Rembours- und Akzeptkredite
- Negoziierungskredite
Exportdokumenten: Die Bevorschussung und der Ankauf müssen einwandfrei und verwertbar sein. Darüber hinaus wird von dem Begünstigten bzw. Einreichenden eine zweifelsfreie Bonität verlangt. Als Sicherheit wird vom Kreditinstitut oftmals eine Sicherungsübereignung der zugrunde liegenden Ware verlangt.
Negoziierungskrediten: Dokumente oder dokumentäre Tratten werden aufgrund von Ziehungsermächtigungen (= Drawing Authorisations) angekauft. Die Akkreditive müssen eine Negoziierung vorsehen.
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