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Die Finanzierung aus Rückstellungen gehört wie die Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten zu der Innenfinanzierung. Rückstellungen gehören genau wie Schulden zu den Verbindlichkeiten einer Unternehmung. Sie unterscheiden sich dadurch, dass Rückstellungen dem Grunde und oder der Höhe nach nicht sicher feststehen, Verbindlichkeiten jedoch schon.
Durch die Passivierung einer Rückstellung fließen originär keine liquiden Mittel zu. Dadurch ist die Finanzierungswirkung von Rückstellungen hauptsächlich indirekt. Im Rahmen der Kalkulation des Verkaufspreises eines Produktes werden die zu bildenden Rückstellungen berücksichtigt.
Werden die Verkaufspreise auf dem Markt akzeptiert, enthalten die Umsatzerlöse die Gegenwerte der Rückstellungen. Bis zur Inanspruchnahme stehen sie als verfügbare Liquidität zur Verfügung. Bei steuerlich zulässigen Rückstellungen tritt zudem ein Finanzierungseffekt ein, da der Jahresüberschuss durch die Bildung von Rückstellungen und damit die Steuerlast gemindert wird.
Entscheidend für einen Finanzierungseffekt bei Rückstellungen ist die Fristigkeit, denn die Rückstellungen stehen nur zwischen der Bildung und ihrer Inanspruchnahme zur Verfügung. Wenn der Grund für die Rückstellungsbildung entfällt, muss diese erfolgswirksam aufgelöst werden. Es kommt zu einer stillen Selbstfinanzierung, wenn die Rückstellung zu hoch bemessen ist. Da die meisten Rückstellungen kurzfristig sind (z.B. für zu erwartende Steuernachzahlungen oder Prozessrückstellungen), ist der Finanzierungseffekt jedoch begrenzt. Allerdings werden viele Rückstellungen jährlich neu gebildet, es erfolgt dadurch ein Bodensatz an Rückstellungen, wodurch insgesamt die eigentlich kurzfristige Finanzierung aus Rückstellungen zu einem dauerhaften Finanzierungseffekt wird.
Beispiel
Eine große Bedeutung bei der Finanzierung aus Rückstellungen haben Pensionsrückstellungen oder Rückstellungen für Garantieverpflichtungen. Durch ihre lange Laufzeit verbleiben die liquiden Mittel meist sehr lang im Unternehmen.
Ansatzpflichtige Rückstellungen existieren für
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
Pensionsrückstellungen,
Prozessrückstellungen,
Rückstellungen für Gewährleistungen mit rechtlicher Verpflichtung
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften,
Rückstellungen für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden,
Rückstellungen für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden (= Kulanzrückstellungen).
Finanzierung aus Rationalisierungen und Vermögensumschichtungen
Kapital kann auch durch Rationalisierungsmaßnahmen (z.B. Abbau von Lagerbeständen) oder Vermögensumschichtungen (sog. Substitutionsfinanzierung) freigesetzt werden.
Merke
Eine Substitutionsfinanzierung liegt vor, wenn, unabhängig vom gewöhnlichen Geschäftsprozess, Aktiva veräußert und hierdurch Liquidität freigesetzt wird.
Besonders geeignet sind hierfür Wertpapiere des Umlaufvermögens und Rohstoffe.
Problematisch ist allerdings, wenn die Kapitalfreisetzung durch den Verkauf von Vermögen, das für den Betrieb notwendig ist (z.B. Produktionsanlagen) erzielt wird. Dies kann in der Zukunft zu höheren Kosten oder eine Behinderung des Produktionsprozesses führen.
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