Horizontale Finanzierungsregeln lassen sich aufteilen in die goldene Bilanzregel und die goldene Finanzregel.
Goldene Bilanzregel
Bei der Optimierung der Kapitalstruktur eines Unternehmens wird vor allem darauf geachtet, dass die sog. Fristenkongruenz gewahrt ist. Dies bedeutet, dass die Vermögensbestandteile (Anlage- bzw. Umlaufvermögen) entsprechend der Verweildauer im Unternehmen finanziert werden müssen.
Merke
Als goldene Bilanzregel gilt also der Grundsatz, dass langfristig im Unternehmen befindliches Vermögen durch langfristiges Kapital finanziert werden soll.
Es gilt Folgendes:
- Golgende Bilanzregel im engeren Sinne: Eigenkapital/Anlagevermögen ≥ 1
- Goldene Bilanzregel im weiteren Sinne: Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital/Anlagevermögen ≥1
Die Goldene Bilanzregel im engeren Sinne kommt kaum zur Anwendung, da den meisten Unternehmen neben Eigenkapital auch langfristiges Fremdkapital zur Verfügung steht.
Merke
Goldene Finanzregel
Hinsichtlich ihrer Aussagekraft unterscheidet sich die Goldene Finanzregel von der Goldenen Bilanzregel kaum.
Merke
Die Goldene Finanzregel besagt, dass ein Unternehmen nicht weniger kurzfristiges Vermögen als kurzfristiges Kapital bzw. nicht mehr langfristiges Vermögen als langfristiges Kapital besitzen sollte.
Es gilt folgendes:
- Kurzfristiges Vermögen/Kurzfristiges Kapital ≥1
- Langfristiges Vermögen/Langfristiges Kapital ≥1
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