Das POS- und POZ-System unterscheidet sich hinsichtlich seiner Zahlungsgarantie.
POS-System
POS steht für Point of Sale also den Leistungsort. Hierbei liegt eine Zahlungsgarantie vor. Die anfallenden Gebühren belaufen sich im Inland auf 0,03 % des Umsatzes, mindestens jedoch auf 0,08 € pro Transaktion.
Beispiel
Beispielhafter Ablauf einer POS-Zahlung:
1. Automatische Übernahme des Betrags von der Registrierkasse (bzw. manuelle Eingabe).
2. Die Karte wird mit einem Händlerterminal [5] (Magnetleser bzw. Chipleser) ausgelesen.
3. Das Händlerterminal baut eine Verbindung zum Provider auf.
4. Durch die Eingabe einer Geheimzahl (PIN) wird eine Validitätsprüfung vorgenommen.
5. Die Geheimzahl wird überprüft.
6. Das Vorliegen einer Kartensperre und der verfügbare Finanzrahmen werden überprüft.
7. Das Händlerterminal meldet sich beim Provider ab.
8. Das Ergebnis „Zahlung erfolgt“ garantiert dem Händler seine Zahlung.
9. Der Drucker erstellt ein Protokoll über die Zahlung.
POZ-System
Von 1990 bis 2006 gab es noch POS-Systeme ohne Zahlungsgarantie (sog. POZ-Systeme). Hier entfiel die Eingabe der Geheimzahl. Stattdessen wurde dem Kunden eine einmalige Einzugsermächtigung zur Unterschrift vorgelegt. Die Belastung des Kundenkontos erfolgte offline.
Vorteil des POY-Systems war, dass niedrigere Gebühren anfielen (0,05 € pro Vorgang).
Nachteil war, dass der Händler keine Zahlungsgarantie erhielt.
Das POZ-Verfahren wurde mangels Akzeptanz eingestellt, das Zahlen mit EC-Karte und Unterschrift als elektronisches Lastschriftverfahren beibehalten.
Merke
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