Bei Zahlungen im Point-of-Sale-System ohne Zahlungsgarantie (POZ-System) kann an automatisierten Kassen mit Benutzung der ec-Karte bargeldlos bezahlt werden.
Merke
Es wird noch eine Lastschrift erteilt, die der Karteninhaber unterschreibt. Durch diese Unterschrift wird eine Einzugsermächtigung erteilt.
Expertentipp
Zusätzlich wird durch die Unterschrift das Einverständnis erteilt, dass dem Unternehmen im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift der Namen und die Adresse des Kontoinhabers mitgeteilt wird.
Ab einem Rechnungsbetrag von 30,68 € haben die Unternehmen die Pflicht zur Abfrage einer Sperrdatei.
Das Kreditinstitut gibt im Falle der POZ-Zahlung keine (!) Zahlungsgarantie ab. Wenn die Lastschrift nicht eingelöst werden soll oder wenn der Kontoinhaber der Belastung widerspricht, kann es die Lastschrift zurückgeben. In diesem Fall kann der Händler vom Konto führenden Kreditinstitut dann Namen und Anschrift des Kontoinhabers verlangen, um die Forderung aus dem zugrunde liegenden Umsatzgeschäft selbst (gerichtlich) durchzusetzen.
Weitere Interessante Inhalte zum Thema
-
Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug (Steuerbefreiungen) aus unserem Online-Kurs Umsatzsteuer interessant.
-
Lastschriftverfahren
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Lastschriftverfahren (Zahlungsverkehr) aus unserem Online-Kurs Finanzmanagement interessant.
-
Rechtliche Details von Schecks
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Rechtliche Details von Schecks (Zahlungsverkehr) aus unserem Online-Kurs Finanzmanagement interessant.
-
Abwicklungen von Kreditkartenzahlungen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Abwicklungen von Kreditkartenzahlungen (Zahlungsverkehr) aus unserem Online-Kurs Finanzmanagement interessant.