Anders als bei der Überweisung wird die Zahlung bei der Lastschrift nicht seitens des Schuldners, sondern durch den Gläubiger verursacht. Statt einer Bringschuld liegt eine Holschuld vor.
Hierbei handelt es sich um ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, mit der der Empfänger unter Einschaltung von Kreditinstituten vom Konto des Zahlungspflichtigen fällige Forderungen einziehen lassen kann.
Eine Lastschrift kann für einmalige und wiederkehrende Zahlungen ausgeführt werden, wenn eine schriftliche Zustimmung des Schuldners vorliegt.
Rechtliche Grundlagen
Das Lastschriftverfahren ist vor allem dann geeignet, wenn Forderungen
in großen Massen
gegenüber einem bestimmten Kreis von Schuldnern
laufend entstehen.
Merke
Zwei Schritte des Lastschriftverfahrens:
1. Zustimmung des Zahlungspflichtigen zum Forderungseinzug durch Lastschrift durch Einzugsermächtigung oder Abbuchungsauftrag.
2. Lastschriftvereinbarung zwischen dem Empfänger und der ersten Inkassostelle.
Einzugsermächtigung
Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger schriftlich die Ermächtigung, einen Betrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen.
Merke
Beispiel
Der Einzugsermächtigung kann der Schuldner grundsätzlich ohne Einhaltung einer bestimmten Frist widerrufen.
Der Zahlungspflichtige kann der Belastung auch widersprechen. Von seinem Widerrufsrecht hat er innerhalb von acht Wochen nach Belastung Gebrauch zu machen.
Beispiel
- Versicherungsprämien und
- Telefongebühren.
Abbuchungsauftrag
Die Erteilung einer Lastschrift ist auch als Abbuchungsauftrag möglich. Hierbei ermächtigt der Zahlungspflichtige die Zahlstelle, die von einem Zahlungsempfänger vorgelegten Lastschriften einzulösen.
Wird ein Betrag aufgrund eines rechtsgültigen Abbuchungsauftrags eingezogen, ist i. d. R. ein Widerspruch meist nicht möglich. Der Betroffene hat aber die Möglichkeit, den Abbuchungsauftrag für die Zukunft zu widerrufen.
Vor jeder Kontobelastung ist durch die Zahlstelle zu prüfen, ob ein Abbuchungsauftrag des Zahlungspflichtigen vorliegt.
Merke
Beispiel
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