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Finanzmanagement - Lastschriftverfahren

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Finanzmanagement

Lastschriftverfahren

Anders als bei der Überweisung wird die Zahlung bei der Lastschrift nicht seitens des Schuldners, sondern durch den Gläubiger verursacht. Statt einer Bringschuld liegt eine Holschuld vor.

Hierbei handelt es sich um ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, mit der der Empfänger unter Einschaltung von Kreditinstituten vom Konto des Zahlungspflichtigen fällige Forderungen einziehen lassen kann.

Eine Lastschrift kann für einmalige und wiederkehrende Zahlungen ausgeführt werden, wenn eine schriftliche Zustimmung des Schuldners vorliegt.

Rechtliche Grundlagen

Das Lastschriftverfahren ist vor allem dann geeignet, wenn Forderungen

  • in großen Massen

  • gegenüber einem bestimmten Kreis von Schuldnern

laufend entstehen.

Merke

Zwei Schritte des Lastschriftverfahrens:

1. Zustimmung des Zahlungspflichtigen zum Forderungseinzug durch Lastschrift durch Einzugsermächtigung oder Abbuchungsauftrag.

2. Lastschriftvereinbarung zwischen dem Empfänger und der ersten Inkassostelle.

Einzugsermächtigung

Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger schriftlich die Ermächtigung, einen Betrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen.

Merke

Wenn es sich um eine Einmalzahlung in geringer Höhe handelt, darf die Einzugsermächtigung auch mündlich erteilt werden.

Beispiel

Christoph aus Münster zahlt eine Zeitungsanzeige, in der er einen Gärtner sucht. Die Annonce kostet 10,50 €, er erteilt mündlich die Erlaubnis zum Einzug des fälligen Betrags.

Der Einzugsermächtigung kann der Schuldner grundsätzlich ohne Einhaltung einer bestimmten Frist widerrufen.

Der Zahlungspflichtige kann der Belastung auch widersprechen. Von seinem Widerrufsrecht hat er innerhalb von acht Wochen nach Belastung Gebrauch zu machen.

Beispiel

Die Einzugsermächtigung als Form der Lastschrift wird bei regelmäßig anfallenden, kleineren Beträgen angewendet, z.B. bei
- Versicherungsprämien und
- Telefongebühren.

Abbuchungsauftrag

Die Erteilung einer Lastschrift ist auch als Abbuchungsauftrag möglich. Hierbei ermächtigt der Zahlungspflichtige die Zahlstelle, die von einem Zahlungsempfänger vorgelegten Lastschriften einzulösen.

Wird ein Betrag aufgrund eines rechtsgültigen Abbuchungsauftrags eingezogen, ist i. d. R. ein Widerspruch meist nicht möglich. Der Betroffene hat aber die Möglichkeit, den Abbuchungsauftrag für die Zukunft zu widerrufen.

Vor jeder Kontobelastung ist durch die Zahlstelle zu prüfen, ob ein Abbuchungsauftrag des Zahlungspflichtigen vorliegt.

Merke

Unterschied zur Einzugsermächtigung! Hier erfolgt keine Prüfung der Zahlstelle.

Beispiel

Abbuchungsaufträge kommen besonders bei größeren Forderungsbeträgen vor. Zum Beispiel bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.