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Gewerbesteuer für Bibus - Ermittlung des Gewerbeertrags

Kursangebot | Gewerbesteuer für Bibus | Ermittlung des Gewerbeertrags

Gewerbesteuer für Bibus

Ermittlung des Gewerbeertrags

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LERNZIELE:

Sie müssen wissen, wie man konkret die Gewerbesteuer berechnet. Die nachfolgende Übersicht sagt Ihnen, wie. Bei der Berechnung spielen eine Rolle:
  • Hinzurechnungen,
  • Kürzungen,
  • Gewerbeverlust,
  • Abrundung,
  • ein möglicher Freibetrag,
  • die Steuermesszahl,
  • der Hebesatz.

Der Gewerbeertrag ist maßgeblich für die zu errechnende Gewerbesteuer (§ 6 GewStG). Diese errechnet sich nach folgendem Schema:

Expertentipp

BERECHNUNG GEWERBESTEUER:

Jahresüberschuss nach Handelsrecht

zzgl./abzgl. innerbilanzielle Korrekturen (ausschließlich nach EStG)

zzgl./abzgl. außerbilanzielle Korrekturen (nach EStG und möglicherweise (bei Kapitalgesellschaft) nach KStG)

= Gewinn aus Gewerbebetrieb
(§ 7 GewStG)

zzgl. gewerbesteuerliche Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)

abzgl. gewerbesteuerliche Kürzungen (§ 9 GewStG)

= Gewerbeertrag vor Verlustabzug

abzgl. Verlustabzug (§ 10a GewStG)

= Gewerbeertrag

abzgl. Rundung auf volle Hundert Euro (§ 11 I 3 GewStG)

abzgl. Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften i.H.v. 24.500 € (§ 11 I GewStG)

= gekürzter Gewerbeertrag

* Steuermesszahl von 3,5% (§ 11 II GewStG)

= Steuermessbetrag

* Hebesatz (§ 16 GewStG)

= tarifliche Gewerbesteuer

Dieses Schema werden wir in den folgenden Abschnitten besprechen, um schließlich zu der zu entrichtenden Gewerbesteuer zu gelangen.