ZU DEN KURSEN!

Gewerbesteuer für Bibus - Ermittlung des Gewerbeertrags

Kursangebot | Gewerbesteuer für Bibus | Ermittlung des Gewerbeertrags

Gewerbesteuer für Bibus

Ermittlung des Gewerbeertrags

bibukurse JETZT WEITER LERNEN!

Weitere Lernvideos sowie zahlreiche Materialien erwarten dich:
Komplettpaket für Bilanzbuchhalter


3008 Lerntexte mit den besten Erklärungen

1180 weitere Lernvideos von unseren erfahrenen Dozenten

4123 Übungen zum Trainieren der Inhalte

3781 informative und einprägsame Abbildungen

Merke

Hier klicken zum AusklappenLERNZIELE:

Sie müssen wissen, wie man konkret die Gewerbesteuer berechnet. Die nachfolgende Übersicht sagt Ihnen, wie. Bei der Berechnung spielen eine Rolle:
  • Hinzurechnungen,
  • Kürzungen,
  • Gewerbeverlust,
  • Abrundung,
  • ein möglicher Freibetrag,
  • die Steuermesszahl,
  • der Hebesatz.

Der Gewerbeertrag ist maßgeblich für die zu errechnende Gewerbesteuer (§ 6 GewStG). Diese errechnet sich nach folgendem Schema:

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenBERECHNUNG GEWERBESTEUER:

Jahresüberschuss nach Handelsrecht

zzgl./abzgl. innerbilanzielle Korrekturen (ausschließlich nach EStG)

zzgl./abzgl. außerbilanzielle Korrekturen (nach EStG und möglicherweise (bei Kapitalgesellschaft) nach KStG)

= Gewinn aus Gewerbebetrieb
(§ 7 GewStG)

zzgl. gewerbesteuerliche Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)

abzgl. gewerbesteuerliche Kürzungen (§ 9 GewStG)

= Gewerbeertrag vor Verlustabzug

abzgl. Verlustabzug (§ 10a GewStG)

= Gewerbeertrag

abzgl. Rundung auf volle Hundert Euro (§ 11 I 3 GewStG)

abzgl. Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften i.H.v. 24.500 € (§ 11 I GewStG)

= gekürzter Gewerbeertrag

* Steuermesszahl von 3,5% (§ 11 II GewStG)

= Steuermessbetrag

* Hebesatz (§ 16 GewStG)

= tarifliche Gewerbesteuer

Dieses Schema werden wir in den folgenden Abschnitten besprechen, um schließlich zu der zu entrichtenden Gewerbesteuer zu gelangen.