ZU DEN KURSEN!

Internationales Steuerrecht für Bibus - Allgemeines

Kursangebot | Internationales Steuerrecht für Bibus | Allgemeines

Internationales Steuerrecht für Bibus

Allgemeines

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenLERNZIELE:

Sie sollten am Ende des Kapitels verstehen, nach welchen Prinzipien man Besteuerung von Individuen durchführen kann. Diese Prinzipien sollten Sie voneinander abgrenzen und in den folgenden Kapiteln auch anwenden können.

Man könnte meinen, dass sich unter dem Begriff „Internationales Steuerrecht“ die Steuern einer internationalen Organisation, mindestens aber Steuern verbergen, die von mehreren Ländern erhoben werden, d.h. zwischenstaatlich sind. Ist aber falsch gedacht – der Begriff „Internationales Steuerrecht“ ist an sich schlecht gewählt, denn er behandelt o.e. Fragen gerade nicht. Vielmehr geht es um die deutsche Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte und Minderungen bzw. Vermeidungen von Doppelbesteuerungen sowie die Minderung bzw. Vermeidung derselben.

Das deutsche internationale Steuerrecht ist größtenteils im AStG sowie im EStG (und für Körperschaften durch Verweis des KStG auf das EStG) geregelt. In der AO findet man allgemeine Begriffbestimmungen, die ggf. relevant sein können.

Da heutzutage auch kleinere und fast alle mittelständischen Unternehmen sowie vermögende Privatpersonen unternehmerische oder private Investments im Ausland haben, sind die Grundlagen der internationalen Besteuerung in der Praxis sehr wichtig.

Typische Beispiele für Sachverhalte mit internationalem Bezug:

  • Ein mittelständisches Unternehmen möchte seine Produkte auch in Frankreich direkt vertreiben.
  • Der türkisch-stämmige Unternehmer Mohammed hat als Geldanlage ein Mietobjekt in Istanbul sowie ein Ferienhaus in Izmir erworben.
  • Ein US-amerikanischer Konzern möchte eine Tochtergesellschaft in Deutschland gründen. Zur Zeit ist aber noch nicht klar, welche Rechtsform diese Tochtergesellschaft haben soll.
  • Ein deutscher Arbeitnehmer wohnt in Freiburg, arbeitet jedoch in Basel.
  • Der Unternehmer Wilhelm hat sein Unternehmen an einen Nachfolger verkauft und ärgert sich über seine hohen Steuern in Deutschland. Deshalb verlegt er seinen Wohnsitz in die Schweiz. Da seine restliche Familie weiterhin in Deutschland wohnt, behält er jedoch eine kleine Wohnung in Hamburg für seine regelmäßigen Besuche.