Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt folgende Fragen:
Geltungsbereich
für wen gilt ein DBA?
für welche Staaten hat das DBA Gültigkeit?
Begriffsbestimmungen
allgemeine Definitionen
Ansässigkeitsstaat
Quellenstaat
Betriebsstätte
Einkunftsartenkatalog
Besteuerung des Einkommens
Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Anrechnungsmethode
Freistellung
beachte Progressionsvorbehalt
besondere Bestimmungen
Gleichbehandlung
Verständigungsverfahren
Erstattung von Abzugssteuer
Informationsaustausch
Amtshilfe
Schlussbestimmungen.
Bei den Definitionen muss insb. geschaut werden, welcher Staat der Ansässigkeitsstaat und welcher der Quellenstaat ist, denn ausschließlich der Ansässigkeitsstaat hat die Aufgabe, eine mögliche Doppelbesteuerung mit der Freistellungsmethode oder der Anrechnungsmethode zu lindern oder zu beseitigen.
Bei der Besteuerung des Einkommens geht es darum, ob und wie sehr der Quellenstaat die Einkünfte besteuern darf. Der Einkunftsartenkatalog des DBA ist klarerweise vom EStG in der Definition der Einkünfte abweichend.
Beispiel
Guido W. aus Bonn erhält 5.000 € Zinserträge aus einer US-Staatsanleihe.
Die USA dürfen den Zinserträg nicht besteuern, vielmehr hat Deutschland als Ansässigkeitsstaat das alleinige Besteuerungsrecht.
Die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln, wie der Begriff es schon vermuten lässt, bei welchen Einkünften eine Doppelbelastung durch den Ansässigkeitsstaat zu beseitigen ist.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Lösung zu Doppelbesteuerungsabkommen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Lösung zu Doppelbesteuerungsabkommen (Wiederholungsfragen) aus unserem Online-Kurs Internationales Steuerrecht für Bibus interessant.
-
Sachliche Steuerpflicht
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Sachliche Steuerpflicht aus unserem Online-Kurs Gewerbesteuer für Bibus interessant.