Expertentipp
Sie sollten am Ende des Kapitels verstehen, wie eine Doppelbesteuerung abgemildert oder vermieden werden kann. Hierbei müssen Sie einseitige (unilaterale) von zweiseitigen (bilaterale) Maßnahmen unterscheiden können.
Es kann zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn zwei unterschiedliche Staaten denselben Sachverhalt gleichzeitig besteuern (wollen). Dies kann liegen an
gleichzeitigem Bestehen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht in unterschiedlichen Staaten
doppelter unbeschränkter Steuerpflicht und
abweichender Einkünftezuordnung.
Beispiel
Die Mieteinkünfte unterliegen in Frankreich der unbeschränkten, in Deutschland hingegen der beschränkten Steuerpflicht. Aber: beide Staaten erheben (zunächst, also vor möglichen Doppelbesteuerungsabkommen) einen Anspruch auf Besteuerung.
Wir unterscheiden
zweiseitige (= internationale) Maßnahmen
Doppelbesteuerungsabkommen
Freistellungsmethode
Anrechnungsmethode und
einseitige (= nationale) Maßnahmen
Anrechnungsmethode
Abzugsmethode
Erlass
Auslandstätigkeitserlass
zur Vermeidung oder zumindest zur Milderung einer möglichen Doppelbesteuerung.
Die internationalen (= zweiseitigen) Maßnahmen sind die sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese beinhalten
teils die Freistellungsmethode,
teils die Anrechnungsmethode.
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