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Internationales Steuerrecht für Bibus - Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Kursangebot | Internationales Steuerrecht für Bibus | Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Internationales Steuerrecht für Bibus

Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Expertentipp

LERNZIELE:

Sie sollten am Ende des Kapitels verstehen, wie eine Doppelbesteuerung abgemildert oder vermieden werden kann. Hierbei müssen Sie einseitige (unilaterale) von zweiseitigen (bilaterale) Maßnahmen unterscheiden können.

Es kann zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn zwei unterschiedliche Staaten denselben Sachverhalt gleichzeitig besteuern (wollen). Dies kann liegen an

  • gleichzeitigem Bestehen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht in unterschiedlichen Staaten

  • doppelter unbeschränkter Steuerpflicht und

  • abweichender Einkünftezuordnung.

Beispiel

Jean-Claude aus Alès (Frankreich) vermietet ein Haus in Kaarst (NRW).

Die Mieteinkünfte unterliegen in Frankreich der unbeschränkten, in Deutschland hingegen der beschränkten Steuerpflicht. Aber: beide Staaten erheben (zunächst, also vor möglichen Doppelbesteuerungsabkommen) einen Anspruch auf Besteuerung.

Wir unterscheiden

  • zweiseitige (= internationale) Maßnahmen

    • Doppelbesteuerungsabkommen

      • Freistellungsmethode

      • Anrechnungsmethode und
         

  • einseitige (= nationale) Maßnahmen

zur Vermeidung oder zumindest zur Milderung einer möglichen Doppelbesteuerung.

Die internationalen (= zweiseitigen) Maßnahmen sind die sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese beinhalten

  • teils die Freistellungsmethode,

  • teils die Anrechnungsmethode.