Die Freistellungsmethode erfolgt unter Anwendung eines Progressionsvorbehalts (§ 32b I Nr. 3 EStG), d.h. die Einkünfte sind steuerfrei, werden jedoch bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt.
Folgender Ablauf:
1. Ermittle das zu versteuernde Einkommen.
2. Ermittle das Steuersatzeinkommen. Dieses ergibt sich als zu versteuerndes Einkommen laut Schritt 1 zzgl. jenen Leistungen bzw. Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
3. Runde das Steuersatzeinkommen auf den nächstkleineren vollen Euro - Betrag ab.
4. Ermittle den besonderen Steuersatz. Dieser errechnet sich als Durchschnittsteuersatz, nämlich als Steuersatzeinkommen nach Schritt 3, abgerundet auf vier Dezimalstellen.
5. Ermittle die tarifliche Einkommensteuer, indem man den besonderen Steuersatz nach Schritt 4 mit dem zu versteuernden Einkommen nach Schritt 1 multipliziert.
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