Mit Ausnahme der Kapitalflussrechnung ist der Abschluss nach dem Konzept der Periodenabgrenzung aufzustellen (IFRS 9). Das Prinzip der Periodenabgrenzung (= Accrual Basis) ist wichtig für die Frage, wann (!) Erträge und Aufwendungen anzusetzen sind und wann noch nicht:
Erträge
Realisation Principle (= Realisationsprinzip)
Aufwendungen
Matching Principle (= Prinzip der sachlichen Abgrenzung)
Deferral
zeitraumbezogene Abgrenzung.
Das Realisationsprinzip (revenue recognition principle) wird nicht gesondert erwähnt. Erträge und Aufwendungen ergeben sich nämlich indirekt aus dem Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden; ein eigenes Realisationsprinzip stünde daher in Konkurrenz zum Vermögens- und Schuldbegriff.
Auch wenn das Realisationsprinzip nicht definiert wird, so ist es trotzdem eine Grundlage der IFRS. Beispielsweise werden Lieferforderungen bei Nutzen- und Gefahrenübergang aktiviert. Bewusst in Kauf genommene Verstöße gegen das Realisationsprinzip werden häufig erfolgsneutral in den Rücklagen erfasst (z. B. beim Fair Value-Ansatz bestimmter Wertpapiere).
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