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Bilanz nach IAS / IFRS - Immaterielle Vermögenswerte

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Bilanz nach IAS / IFRS

Immaterielle Vermögenswerte

Inhaltsverzeichnis

Unter dem Begriff „immaterielle Vermögenswerte“ (= intangible assets) versteht man

  • Goodwill (= Firmenwert),

  • Entwicklungskosten (= Development Costs),

  • Rechte,

  • Patente

  • Lizenzen.

Die genannten Posten werden regelmäßig gesondert ausgewiesen, um zu gewährleisten, dass der Relevance Grundsatz gegeben und erfüllt ist. Intangible Assets sind immaterielle Vermögenswerte, die über keine Substanz verfügen, „gefährliche” Vermögenswerte darstellen und einen entscheidungsrelevanten Charakter aus der Perspektive des Anteilseigners besitzen. Geht aus den Entwicklungskosten ein Patent hervor, so erfolgt der Ausweis der Kosten unter dieser Bezeichnung.