Die Bewertung der Mengeneinheiten erfolgt, wie in dem Beispiel 38 (Kapitel "Verfahren") zu der erforderlichen Mindesthöhe:
Positionen | Rechnung | Betrag |
Materialeinzelkosten | 60.000/300 | 200 |
Fertigungseinzelkosten | 45.000/300 | 150 |
Wertuntergrenze Herstellungskosten | 350 |
Die Bestandserhöhung, die in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren als Ertrag verbucht wird, errechnet sich demnach als (300-220)·350 = 28.000 €. Die Umsatzerlöse sind unabhängig von der gerechneten Methode der GuV bei 220·3.000 = 660.000 €. Die Materialaufwendungen errechnen sich als Summe aus Fertigungsmaterial (also Materialeinzelkosten) und Betriebsstoffen. Der Personalaufwand wiederum ist Fertigungslöhne (also Fertigungslöhne) und sonstige Personalkosten. Danach fehlen nur noch die Abschreibungen, die schließlich auch noch abgezogen werden. Dies zeigt die folgende Übersicht:
Gewinn- und Verlustrechnung nach GKV | ||
Posten | Berechnung | Betrag |
Umsatzerlöse | 220·3.000 | 660.000 |
Bestandserhöhung | 80·350 | 28.000 |
Materialaufwand | 66.000 + 100.000 | 160.000 |
Personalaufwand | 45.000 + 120.000 | 165.000 |
Abschreibungen | 120.000 | |
(davon außerplanmäßig) | (30.000) | |
sonstige betriebliche Aufwendungen | - | |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 243.000 |