Da dieses Verfahren ebenfalls auf Teilkostenbasis ist, werden die 220 verkaufen Fahrräder ebenfalls mit 350 € bewertet (siehe Kalkulation davor). Von den Umsatzerlösen von 660.000 € werden die sog. umsatzbezogenen Herstellkosten abgezogen, d.h. es werden zunächst nur solche Kosten als Aufwendungen zugelassen, die sich auf die abgesetzten Mengeneinheiten beziehen und nicht lediglich auf produzierte, aber nicht verkaufte. Die Differenz ist das Betriebsergebnis vom Umsatz. Danach werden sämtliche Gemeinkosten abgezogen, nämlich jene für Verwaltung und Vertrieb sowie jene für Material und für Fertigung.
Methode
Das Ergebnis hält die folgende Übersicht fest:
Gewinn- und Verlustrechnung nach UKV (Teilkostenverfahren) | ||
Posten | Berechnung | Betrag |
Umsatzerlöse | 220*3.000 | 660.000 |
umsatzbezogene Herstellkosten | 220*350 | 77.000 |
Betriebsergebnis vom Umsatz | 583.000 | |
Vertriebskosten | 25.000 | |
Verwaltungskosten | 25.000 | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 50.000 + 240.000 | 290.000 |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 243.000 |
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