Die produzierten, aber nicht abgesetzten Mengeneinheiten werden nun auf Vollkostenbasis bewertet, d.h. mit ihrer Wertobergrenze. Man nimmt also alle aktivierungsfähigen Kosten ins Kalkül rein:
Positionen | Rechnung | Betrag |
Materialeinzelkosten |
| 200 |
Fertigungseinzelkosten |
| 150 |
Wertuntergrenze |
| 350 |
Materialgemeinkosten | 50.000/300 | 166,67 |
Fertigungsgemeinkosten | 210.000/300 | 700 |
Verwaltungskosten | 25.000/300 | 83,33 |
Wertobergrenze |
| 1.300 |
Die produzierten, aber nicht abgesetzten Mengeneinheiten werden mit 1.300 € pro Stück, also zu Vollkosten, als Bestandserhöhung bewertet. Der Materialaufwand ist wieder die Summe aus Materialeinzelkosten und Betriebsstoffen. Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus Fertigungseinzelkosten und sonstigen Personalkosten. Schließlich werden noch die Abschreibungen abgezogen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lautet 319.000 €. Es ist nicht gleich dem Ergebnis des Gesamtkostenverfahrens auf Teilkostenbasis wegen der unterschiedlichen Bewertung der Lagerbestandserhöhung.
Gewinn- und Verlustrechnung nach GKV (Vollkostenbewertung) | ||
Posten | Berechnung | Betrag |
Umsatzerlöse | 220·3.000 | 660.000 |
Bestandserhöhung | 80·1.300 | 104.000 |
Materialaufwand | 60.000 + 100.000 | 160.000 |
Personalaufwand | 45.000 + 120.000 | 165.000 |
Abschreibungen |
| 120.000 |
(davon außerplanmäßig) |
| (30.000) |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
| - |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 319.000 |
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