ZU DEN KURSEN!

Bilanz nach IAS / IFRS - Verfahren

Kursangebot | Bilanz nach IAS / IFRS | Verfahren

Bilanz nach IAS / IFRS

Verfahren

In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden die Erfolgsbeträge des Unternehmens gesammelt, es werden Aufwendungen und Erträge einander gegenübergestellt. Die Aufgaben einer GuV sind damit zum einen, den Periodenerfolg zu berechnen, und zum anderen, die Quellen des Periodenerfolgs darzustellen. Man unterscheidet verschiedene Möglichkeiten der Darstellung von Gewinn- und Verlustrechnungen in Abhängigkeit der folgenden Kriterien:

  • nach der grafischen Aufbereitung

    • Kontoform

    • oder Staffelform

  • nach der Möglichkeit der Saldierung

    • Bruttorechnung

    • oder Nettorechnung

  • nach dem Umgang mit der Bewertung von Lagerbestandserhöhungen

Bei der Kontoform werden Aufwendungen und Erträge einander gegenübergestellt. Wenn die Aufwandsseite betragsmäßig größer als die Ertragsseite ist, so erhält man einen Jahresfehlbetrag. Im umgekehrten Fall ergibt sich ein Jahresüberschuss. Bei der Staffelform werden Aufwendungen und Erträge skontiert dargestellt. Dies bedeutet, dass Erträge und Aufwendungen untereinander weg geschrieben werden. In den folgenden beiden Abbildungen wird eine Gewinn- und Verlustrechnung in Kontoform sowohl als auch eine Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform dargestellt, hierbei bilden Umsatzerlöse und Erträge aus Beteiligungen die Erträge, Löhne und Gehälter, Abschreibungen und Zinsen die Aufwendungen. Die Erträge seien größer als die Aufwendungen, sodass schließlich ein Jahresüberschuss entsteht.

Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwendungen

Erträge

  • Löhne und Gehälter

  • Umsatzerlöse

  • Abschreibungen

  • Erträge aus Beteiligungen

  • Zinsaufwendungen

 

Jahresüberschuss

 
Gewinn- und Verlustrechnung in Kontoform

Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge

Umsatzerlöse

Erträge aus Beteiligungen

Aufwendungen

Löhne und Gehälter

Abschreibungen

Zinsaufwendungen

= Jahresüberschuss

Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform

Nach der Art der Saldierung unterscheidet man eine GuV nach Brutto- und nach Nettorechnung. Bei einer Bruttoerfolgsrechnung werden Aufwendungen und Erträge grundsätzlich unsaldiert ausgegeben.

Nach der Art des Umgangs mit Bestandserhöhungen unterscheidet man Gewinn- und Verlustrechnungen

  • nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) und

  • nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV).

Bei dem Gesamtkostenverfahren werden alle Umsatzerlöse als Erträge gebucht, darüber hinaus jedoch werden Bestanderhöhungen als Ertrag, das heißt als Erfolg, gebucht. Der Gesamtertrag der Unternehmung setzt sich deswegen aus Umsatzerlösen und Bestandserhöhungen zusammen. Sollte es zu Minderung des Bestandes an unfertigen oder fertigen Erzeugnissen und Eigenleistungen kommen, so würden diese von den Umsatzerlösen abgezogen werden.

Erträge sind

  • Umsatzerlöse

  • Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen oder fertigen Erzeugnissen

  • andere aktivierte Eigenleistungen

  • sonstige betriebliche Erträge

  • Erträge aus Beteiligungen

  • Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

  • sonstige Zinsen und ähnliche Erträge.

Die Aufwendungen gliedern sich in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren in

  • Materialaufwendungen

  • Personalaufwendungen

  • Abschreibungen

  • sonstige betriebliche Aufwendungen

  • Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen.

Das Ergebnis hieraus nennt sich Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, weil alle Aufwendungen und Erträgen die den normalen, das heißt dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb entsprechen, aufgelistet werden. Darüber hinaus können allerdings noch

  • außerordentliche Erträge und

  • außerordentliche Aufwendungen

existieren, die zum außerordentlichen Ergebnis zusammengebracht werden. Schließlich werden die

  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

  • sonstigen Steuern

abgezogen, so dass man insgesamt den Jahresüberschuss bzw. den Jahresfehlbetrag erhält. Die Bewertung der Bestanderhöhung bzw. Bestandminderung bei der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren ist lediglich am Jahresende vonnöten. Hierzu muss stets eine körperliche Bestandsaufnahme vorgenommen werden. Es ist nicht notwendig, fortlaufend die Zugänge an fertigen und unfertigen Erzeugnissen zu ermitteln und zu bewerten, dies erfolgt lediglich beim Umsatzkostenverfahren.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren werden als Ertrag nur die Umsatzerlöse ausgewiesen. Bestandserhöhungen werden nicht positiv bewertet. Auch die Aufwandsseite erfolgt beim Umsatzkostenverfahren anders als beim Gesamtkostenverfahren. Hier werden nicht sämtliche Aufwendungen der Periode erfasst, sondern lediglich jene, welche im Zusammenhang mit verkauften Produkten anfallen, so genannte Umsatzaufwendungen.

Merke

Hier klicken zum AusklappenBeide Verfahren der Errechnung einer Gewinn- und Verlustrechnung, also Umsatzkostenverfahren als auch das Gesamtkostenverfahren, gelangen schließlich zum identischen Jahresüberschuss, wenn die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie der bezogenen Waren auf die gleiche Art und Weise bewertet werden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung hat beim Umsatzkostenverfahren grundsätzlich folgendes Aussehen:

 

GUV nach dem Umsatzkostenverfahren

1.

Umsatzerlöse

2.

Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

3.

Bruttoergebnis vom Umsatz

4.

Vertriebskosten

5.

allgemeine Verwaltungskosten

6.

sonstige betriebliche Erträge

7.

sonstige betriebliche Aufwendungen

8.

Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen

9.

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

 

davon aus verbundenen Unternehmen

10.

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

 

davon aus verbundenen Unternehmen

11.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

12.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

 

davon an verbundene Unternehmen

13.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

14.

außerordentliche Erträge

15.

außerordentliche Aufwendungen

16.

außerordentliches Ergebnis

17.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

18.

sonstige Steuern

19.

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Gliederung der GuV nach Umsatzkostenverfahren

Die Grobgliederung einer GuV lautet damit wie folgt:

Zwischenergebnisse

Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit

+ finanzwirtschaftliches Ergebnis

= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

+ außerordentliches Ergebnis

Steuern vom Einkommen und Ertrag

= Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag

Grobgliederung der GuV

Der erste Teil, also die betriebliche Tätigkeit, wird zunächst mit dem Umsatz- oder Gesamtkostenverfahren ermittelt. Danach schließen sich die anderen Komponenten an, die unabhängig von UKV oder GKV sind.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie X-AG weist folgende Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren, auf:

GuV nach GKVBeträge
Umsatzerlöse2.000
Bestandserhöhung der fertigen Erzeugnisse250
sonstige betriebliche Erträge80
Materialaufwand-100
Personalaufwand-200
Abschreibungen auf Sachanlagen-100
sonstige betriebliche Aufwendungen-180
Zinsen und ähnliche Aufwendungen-75
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit            1.675
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag670
Jahresüberschuss1.005
Der Steuersatz der X-AG beträgt s = 40 %. Zusätzlich hat die Kostenrechnungsabteilung folgenden Betriebsabrechnungsbogen erstellt:

 
                                             Kostenstellen     
Kostenarten 
Herstellung     
(in%) 
Vertrieb     
(in %) 
Verwaltung
(in %) 
Materialaufwand80155
Personalaufwand701020
Abschreibungen auf Sachanlagen801010
sonstige betriebliche Aufwendungen15755

Folgende Zusatzangaben seien erwähnt:
  • Die Herstellungskosten wurden hierbei für die fertigen Erzeugnisse auf Basis von vollen Aufwendungen, allerdings ohne Verwaltungsgemeinkosten und ohne Fremdkapitalzinsen errechnet.
  • Es fand in der betrachteten Periode eine vollständige Auslastung der Kapazitäten statt.
  • Es wurden keine fertigen oder unfertigen Erzeugnisse aus dem Vorjahr übernommen. 

Erstelle die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren.

Zunächst rechnet man die prozentualen Angaben des BAB um in Geldbeträge. Wegen der prozentualen Verteilung bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (die Summe ergibt nicht 100 %) werden nicht die kompletten sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 180 € auf Herstellung, Vertrieb und Verwaltung verteilt, sondern lediglich 95 % hiervon. Die restlichen 5 % finden später in der GuV in der Zeile „sonstige betriebliche Aufwendungen” ihre Beachtung.

Kostenarten

Kostenstellen

Summe

Herstellung

Vertrieb

Verwaltung

Materialaufwand

100

80

15

5

Personalaufwand

200

140

20

40

Abschreibungen auf Sachanlagen

100

80

10

10

sonstige betriebliche Aufwendungen

180

27

135

9

Summe

580

327

180

64

Betriebsabrechnungsbogen zwecks GuV-Erstellung

Danach kalkuliert man das Herzstück des Umsatzkostenverfahrens, nämlich die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen. Hierzu werden von den Herstellungskosten der erzeugten Fertigerzeugnisse des Geschäftsjahres (abzulesen aus dem BAB als Summe der Spalte „Herstellung”) die Bestandserhöhung aus der GuV nach GKV abgezogen.

Herstellungskosten der erzeugten FE des Geschäftsjahres

327

abzgl. Bestandserhöhung FE zu HK

-250

Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

77

Das Ergebnis von 77 € wird von den Umsatzerlösen abgezogen und liefert damit das Bruttoergebnis vom Umsatz. Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten werden unmittelbar dem BAB entnommen (aus der Summenzeile). Schließlich werden die im BAB fehlenden 5 % der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, wie oben angedeutet, noch abgezogen. Man erhält damit die GuV nach dem Umsatzkostenverfahren:

GuV nach UKV

Beträge

Umsatzerlöse

2.000

HK der zur Erzielung der UE erbrachten Leistungen

-77

Bruttoergebnis vom Umsatz

1.923

Vertriebskosten

-180

allgemeine Verwaltungskosten

-64

Sonstige betriebliche Erträge

80

sonstige betriebliche Aufwendungen

-9

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

-75

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

1.675

Steuern vom Einkommen und Ertrag

-670

Jahresüberschuss

1.005

GuV nach Umsatzkostenverfahren

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die Ertragsteuer und der Jahresüberschuss sind gleich wie in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenGegeben sei der folgende BAB der Mertes AG, einem Produzenten von Luxus-Fahrrädern. In der Abrechnungsperiode Jahr 00 wurde eine Menge von 300 produziert, jedoch tatsächlich nur 220 abgesetzt. Der Verkaufspreis liegt derzeit bei 3.000 € pro Fahrrad.

KostenartenKostenstellen
Material     Fertigung     Verwaltung     Vertrieb   
Einzelkosten    
Materialeinzelkosten60.000   
Fertigungseinzelkosten 45.000  
Gemeinkosten    
sonstige Personalkosten     20.00080.00010.00010.000
Betriebsstoffe10.00080.0005.0005.000
Abschreibungen    
- planmäßig20.00050.00010.00010.000
- außerplanmäßig 30.000  

Erstelle die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem

a) Gesamtkostenverfahren und nach dem

b) Umsatzkostenverfahren

und zwar jeweils auf Vollkosten- und auf Teilkostenbasis.  

Zunächst errechnet man die relevanten Summen aus obigem BAB.

Kostenarten

Summe

Kostenstellen

Material

Fertigung

Verwaltung

Vertrieb

  

Einzelkosten

       

Materialeinzelkosten

60.000

60.000

     

Fertigungseinzelkosten

45.000

 

45.000

    

Summe Einzelkosten

105.000

      

Gemeinkosten

       

Sonstige Personalkosten

120.000

20.000

80.000

10.000

10.000

  

Betriebsstoffe

100.000

10.000

80.000

5.000

5.000

  

Abschreibungen

       

- planmäßig

90.000

20.000

50.000

10.000

10.000

  

- außerplanmäßig

30.000

 

30.000

    

Summe Gemeinkosten

340.000

50.000

240.000

    

Summe Gesamtkosten

445.000

110.000

285.000

25.000

25.000

  
BAB zwecks GuV-Erstellung

Hiervon ausgehend lassen sich nun die unterschiedlichen Arten der GuV erstellen: Bei einer Rechnung auf Teilkostenbasis werden die Herstellungskosten der produzierten, aber nicht abgesetzten Mengeneinheiten nach Maßgabe der mindestens anzusetzenden Werte berechnet, hier also in Höhe der Materialeinzel- und Fertigungseinzelkosten. In einem Verfahren auf Vollkostenbasis hingegen wird die Höchstgrenze für die Bewertung dieser Mengeneinheiten maßgeblich, d.h. man rechnet Einzelkosten und aktivierungsfähige Gemeinkosten (also gerade nicht die Vertriebsgemeinkosten).