Man trennt den Geschäfts- oder Firmenwert (= Goodwill) auf in
originären Goodwill und
derivativen (= aus dem Kaufakt abgeleiteten) Goodwill.
Ein Aktivierungsverbot behandelt den originären Geschäftswert (= originärer Goodwill), der im Gegensatz zum derivativen Geschäftswert nicht aktiviert werden darf.
Merke
Zum originären Geschäftswert gehören z.B. folgende Punkte:
Qualität des Managements
Kundenstamm
Image.
Schwer bis unmöglich ist es, für das Image bzw. den Kundenstamm einen halbwegs objektiven Wert zu finden. Dieser darf nicht angesetzt werden, obwohl er sehr wohl ein großes Nutzenpotenzial und damit einen großen Wert für die Unternehmung für die Zukunft darstellt. Eine verlässliche Bewertung (= reliable measurement) ist nicht möglich, daher sind die allgemeinen Kriterien für die Aktivierung bereits nicht erfüllt. IAS 38.48 stellt dies nochmals durch ein Ansatzverbot klar.
Beim derivativen Geschäftswert trennt man den Kauf einer Tochter auf in
Share Deal und
Share Deal bedeutet, dass das kaufende Unternehmen alle Anteile an einem (Tochter-) Unternehmen erwirbt. Es entsteht somit kein Firmenwert, sondern vielmehr liegt ein Aktivtausch vor, denn die Tochter bleibt erhalten, ein Konzern wird gebildet.
Bei einem Asset Deal hingegen werden durch das kaufende Unternehmen alle Vermögenswerte und alle Schulden der Tochter übernommen. Wenn die Mutter mehr als den Zeitwert der Tochter an diese bezahlt, so entsteht ein derivativer Geschäftswert im Einzelabschluss der Mutter. Die Tochter wird aufgelöst, sie geht formal gesehen unter.
Expertentipp
Deriv. Goodwill = Kaufpreis TU – (Zeitwert Vermögenswerte – Zeitwert Schulden).
Beispiel
Der Zeitwert des Vermögens der Tochter liegt bei 3,5 €, denn die stillen Reserven müssen hinzuaddiert werden. Also beträgt der Goodwill damit
Deriv. Goodwill = Kaufpreis TU – (Zeitwert Vermögenswerte – Zeitwert Schulden)
= 4 Mio. - (3,5 Mio. - 2 Mio.)
= 4 Mio. – 1,5 Mio.
= 2,5 Mio.