Nach IFRS existieren folgende Bestandteile des Konzernabschlusses:
Bilanz vom Beginn, sowie vom Ende der Periode
Gewinn- und Verlustrechnung
Eigenkapitalveränderungsrechnung
Kapitalflussrechnung
Anhang
Methode
1. Wer gehört zum Konsolidierungskreis, wer nicht?
2. Ausgangspunkt sind die Einzelbilanzen der Einzelunternehmen auch bekannt als Handelsbilanzen I
3. Angleichung der Einzelbilanzen an die Ansatz- und Bewertungsregeln, welche konzerneinheitlich sind. Im Ergebnis erhält man die Handelsbilanz II.
4. Ergebnisunterschiede durch die Währungsumrechnung treten auf. Man kalkuliert die umgerechnete Handelsbilanz 2.
5. Konsolidierungsmaßnahmen schließen sich an, also
- Kapitalkonsolidierung
- Schuldenkonsolidierung.
- Zwischenerfolgseliminierung und
- GuV-Konsolidierung.
Es resultiert die vorläufige Konzernbilanz.
6. Ergebnisunterschiede durch die Equity-Bewertung assoziierter Unternehmen werden rausgerechnet. Man erhält die endgültige Konzernbilanz.
Prinzipiell bedeutet konsolidieren "sicher", "festigen", "stabilisieren" oder "stärken".
Hinweis
Konsolidierung im Finanzwesen bedeutet die Umwandlung kurzfristiger Schulden in langfristige Schulden oder die Zusammenfassung von Jahresabschlüssen der Konzernunternehmen zu einem Konzernabschluss.
Die Konsolidierung der Jahresabschlüsse eines Konzerns erfolgt mit dem Ziel, ein ganzheitliches Bild der wirtschaftlichen Situation darzustellen. Grundlage bilden die jeweiligen Einzelabschlüsse, die der Ermittlung der Gewinnverteilung und der Besteuerungsgrundlagen dienen.
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