Als ErstKonsolidierung bezeichnet man die erstmalige Konsolidierung des Jahresabschlusses der Kernverwaltung einer Gebietskörperschaft mit den Jahresabschlüssen der Auslagerungen dieser Gebietskörperschaft zum Zweck der Erstellung des ersten Gesamt-/Konzernabschlusses.
Die Erwerbsmethode funktioniert, wie oben schon erwähnt, nach der Neubewertungsmethode. Mit welchem Betrag sind die Werte der Tochter bei der Mutter aufzunehmenden?
Mit jenem Betrag, der dem tatsächlichen Wert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Posten der Tochterunternehmung entspricht (= Buchwerte + stille Reserven).
Methode
Deswegen ist eine Neubewertung erforderlich.
Man geht folgendermaßen vor:
Methode
2. Schreibe die Bilanzen der Mutter und der Tochter in zwei nebeneinanderstehende Spalten.
3. Addiere postenweise und erhalte dadurch die Summenbilanz (mit neubewertetem Eigenkapital).
4. Konsolidiere die Beteiligung der Mutter gegen das neubewertete Eigenkapital der Tochter.
a) Bei 100 % - Beteiligung: Der sich ergebende Rest ist der Geschäfts- oder Firmenwert (= Goodwill).
b) Bei Existenz von Minderheitsgesellschaftern:
- berechne zunächst die Anteile anderer Gesellschafter als Minderheitenquote·neubewertetes Eigenkapital
- der sich dann (!) ergebende Rest ist der Geschäfts-oder Firmenwert.
Bei einer Beteiligung von 100 % rechnet man daher
Mutter- unternehmen | unternehmen | Summen- bilanz | Konsolidierung S H | Konzern- bilanz | ||
Geschäfts- oder Firmenwert | 240 | 240 | ||||
sonstiges Anlagevermögen | 1500 | 920 | 2420 | 2420 | ||
Beteiligung | 2000 | 2000 | 2000 | |||
Umlaufvermögen | 800 | 1580 | 2380 | 2380 | ||
Summe | 4300 | 2500 | 6800 | 5040 | ||
Eigenkapital | 2000 | 1760 | 3760 | 1760 | 2000 | |
Fremdkapital | 2300 | 740 | 3040 | 3040 | ||
Summe | 4300 | 2500 | 6800 | 5040 |
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