Wenn es unsicher ist, dass die Forderung auch wirklich bezahlt wird, so hat eine außerplanmäßige Abschreibung auf Forderungen (= Trade Receivables) zu erfolgen. Es kommt damit zu einer Wertminderung (Impairment), welche zu einer außerplanmäßigen Abschreibung führt. Jede Forderung ist einzeln auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen. Bei Bedarf sind
Einzelwertberichtigungen und
Pauschalwertberichtigungen
zu bilden. Die Einzelwertberichtigung errechnet sich nach IAS 39.63 als
Einzelwertberichtigung = vorläufiger Buchwert – voraussichtlicher Barwert der Einzahlungen.
Wegen des Grundsatzes der Wesentlichkeit (= Materiality) wird meist auf die Abzinsung verzichtet. Damit gilt also vereinfachend
Abschreibungsbetrag = Einzelwertberichtigung
= Buchwert – vorauss. Einzahlungsbetr.
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