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Bilanz nach IAS / IFRS - Abschreibungen auf Forderungen

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Bilanz nach IAS / IFRS

Abschreibungen auf Forderungen

Wenn es unsicher ist, dass die Forderung auch wirklich bezahlt wird, so hat eine außerplanmäßige Abschreibung auf Forderungen (= Trade Receivables) zu erfolgen. Es kommt damit zu einer Wertminderung (Impairment), welche zu einer außerplanmäßigen Abschreibung führt. Jede Forderung ist einzeln auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen. Bei Bedarf sind

  • Einzelwertberichtigungen und

  • Pauschalwertberichtigungen

zu bilden. Die Einzelwertberichtigung errechnet sich nach IAS 39.63 als

Einzelwertberichtigung = vorläufiger Buchwert – voraussichtlicher Barwert der Einzahlungen.

Wegen des Grundsatzes der Wesentlichkeit (= Materiality) wird meist auf die Abzinsung verzichtet. Damit gilt also vereinfachend

Abschreibungsbetrag = Einzelwertberichtigung

= Buchwert – vorauss. Einzahlungsbetr.