Nach IAS 2.6 zählen zu den Vorräten solche Vermögenswerte, die
- zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden,
- die sich in der Herstellung für einen solchen Verkauf befinden oder
- die als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bei der Herstellung oder der Erbringung von Dienstleistungen bestimmt sind, verbraucht zu werden.
Der Anwendungsbereich des IAS 2 schließt u. a. unfertige Erzeugnisse im Rahmen vonKundenverträgen, die zeitraumbezogen erfüllt werden, aus. Für die Anwendung der IFRS-Vorschriftenempfiehlt es sich, im Zweifelsfall zunächst die Voraussetzungen des IFRS 15 zu prüfen.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Vorräte
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Vorräte (Bestandteile des IFRS-Jahresabschlusses) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach IAS / IFRS (Internationale Rechnungslegung) interessant.