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Bilanz nach IAS / IFRS - Finanzielle Vermögenswerte (Financial Assets)

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Bilanz nach IAS / IFRS

Finanzielle Vermögenswerte (Financial Assets)

Zur Definition der finanziellen Vermögenswerte muss zunächst der übergeordnete Begriff des Finanzinstruments erläutert werden, der in IAS 32.11 definiert ist. Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert (financial asset) und bei dem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit (financial liability) oder einem Eigenkapitalinstrument (equity instrument) führen. Neben finanziellen Vermögenswerten sind somit auch finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapitalinstrumente (z. B. ausgegebene Aktien) Finanzinstrumente.

Begriff des Finanzinstruments

Die IFRS enthalten mehrere Standards, die sich auf Finanzinstrumente beziehen (insbesondere IAS 32, IFRS 9 und IFRS 7). IFRS 9 regelt die Bewertung und ist somit der zentrale Standard. Die nachfolgenden Darstellungen beruhen auf dem aktuellen Stand des IFRS 9, der im Geschäftsjahr 2018 erstmalig anwendbar ist. Für Versicherungsunternehmen gilt eine bestimmte Übergangserleichterung, die hier nicht dargestellt wird (siehe IFRS 4.20 A ff.).

Da es bei Finanzinstrumenten um die Beurteilung eines Vertrages geht und zugleich bei einem Unternehmen die Aktivseite und bei einem anderen die Passivseite betroffen ist, gibt es keinen eigenen Standard nur für finanzielle Vermögenswerte oder nur für finanzielle Verbindlichkeiten. So kann beispielsweise ein Termingeschäft bei wechselnden Marktverhältnissen von einem Vermögenswert zu einer Verbindlichkeit werden und umgekehrt. Es wäre somit nicht praktikabel, dessen Bewertung in verschiedenen Standards zu regeln.

Für die Bilanzierung macht es aber einen grundlegenden Unterschied, ob es sich um einen Vermögenswert, eine Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument handelt.