Aufgabe:
Stelle Maßnahmen zur Erstellung eines Internen Kontrollsystems bezogen auf Gewährleistungsfälle dar.
Vertiefung
Lösung:
Maßnahmen zur Erstellung eines Internen Kontrollsystems sind zum Beispiel, aber nicht nur,
Analyse der Gewährleistungsfälle
Erfassung,
Dokumentation,
Auswertung
Einholung zusätzlicher Informationen und
Einrichtung von Reporting-Standards.
Gewährleistungsfälle müssen erfasst und dokumentiert werden, und zwar zunächst durch das Rechnungswesen. Es ist hierbei insbesondere nämlich fraglich, ob eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (für Rückstellungen für Gewährleistungen mit rechtlicher Verpflichtung) oder Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung (die sog. Kulanzrückstellung), gebildet werden.
Eine Qualitätssicherungsabteilung muss den Grund, welcher zu dem Gewährleistungsfall geführt hat, auswerten und analysieren, was aus dem Fehler gelernt werden kann.
Wichtig ist, dass Gewährleistungsfälle innerhalb einer relativ kurzen Zeit nach Bekanntwerden erfasst und ausgewertet werden.
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