Expertentipp
Um die Körperschaftsteuer berechnen zu können, benötigt man die (körperschaftsteuerliche) Bemessungsgrundlage. Um hierhin zu gelangen, sind bilanzsteuerliche (innerbillanzielle), einkommensteuerliche und körperschaftsteuerliche (außerbilanzielle) Korrekturen des (handelsbilanziellen) Jahresüberschusses notwendig.