Expertentipp
Um die Körperschaftsteuer berechnen zu können, benötigt man die (körperschaftsteuerliche) Bemessungsgrundlage. Um hierhin zu gelangen, sind bilanzsteuerliche (innerbillanzielle), einkommensteuerliche und körperschaftsteuerliche (außerbilanzielle) Korrekturen des (handelsbilanziellen) Jahresüberschusses notwendig.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
§ 7g Abs. 4 EStG: Rechtsfolgen bei Nichtvorliegen der Nutzungs- und Verbleibensvoraussetzung
Vielleicht ist für Sie auch das Thema § 7g Abs. 4 EStG: Rechtsfolgen bei Nichtvorliegen der Nutzungs- und Verbleibensvoraussetzung (Bewertung des Vermögens) aus unserem Online-Kurs Bilanzsteuerrecht interessant.