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Körperschaftsteuer für Bibus - Bilanzielle Korrekturen

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Körperschaftsteuer für Bibus

Bilanzielle Korrekturen

Die Handelsbilanz muss angepasst und zur Steuerbilanz gemacht werden. Hierzu zählen u.A.:

  • Anpassung Drohverlustrückstellung

Handelsbilanz: Passivierungspflicht
Steuerbilanz: Passivierungsverbot

  • mgl. Anpassung Disagio

Handelsbilanz: Aktivierungswahlrecht
Steuerbilanz: Aktivierungspflicht

  • Abschreibungen

alle Methoden, die GoB-konform sind, sind handelsrechtlich zulässig
steuerrechtlich sind nur die explizit genannten Methoden erlaubt

  • Verbrauchsfolgeverfahren

Handelsrecht: Fifo- und Lifo-Verfahren erlaubt

Steuerrecht: lediglich Lifo zulässig.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Fritz-GmbH aus Erkenschwick legt folgende GuV vor: Erlöse 50.000 €, diverser Aufwand 30.000 €, Aufwand aus der Passivierung einer Drohverlustrückstellung 5.000 €.
a) Kalkuliere den vorläufigen Handelsbilanzgewinn und den vorläufigen Steuerbilanzgewinn.
b) Errechne den steuerbilanziellen und den handelsbilanziellen Jahresüberschuss.

a) Der handelsrechtliche Jahresüberschuss liegt bei        15.000 €:
Erlöse                                                                         50.000 €
abzgl. diverse Aufwendungen                                        30.000 €
abzgl. Aufwand Drohverlustrückstellung                           5.000 €
= vorläufiger Jahresüberschuss Handelsbilanz                15.000 €
Nun ist allerdings eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in der Steuerbilanz nicht zulässig (§ 5 IVa EStG). Folglich muss eine innerbilanzielle (!) Korrektur vorgenommen werden:
vorläufiger Handelsbilanzgewinn                                    15.000 €
zzgl. Aufwand für Drohverlustrückstellung                        5.000 €
vorläufiger Steuerbilanzgewinn                                      20.000 €
b) Alsdann berechnet man die Körperschaftsteuer als 0,15·20.000 = 3.000 € - es sei hier im Vorgriff auf spätere Kapitel erwähnt, dass der Körperschaftsteuersatz bei 15 % liegt. Folglich rechnet man
vorläufiger Steuerbilanzgewinn                                      20.000 €
abzgl. Körperschaftsteuer                                                3.000 €
= Jahresüberschuss Steuerbilanz                                    17.000 €
abzgl. Drohverlustrückstellung                                          5.000 €
= Jahresüberschuss Handelsbilanz                                  12.000 €

Video zum Zusammenhang zwischen Jahresüberschuss und Bilanzgewinn

Merke

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Manchmal startet eine Prüfungsaufgabe nicht beim Jahresüberschuss sondern beim Bilanzgewinn. Man muss dann zunächst eine Überleitungsrechnung von der einen zur anderen Größe vollziehen. Darauf gehen wir im nachfolgenden Video ein.