a) Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse
In Trier betreibt die Sowka-GmbH einen Waschsalon. Das seit Gründung voll eingezahlte Stammkapital beträgt 25.000 €.
Hubert Sowka ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer.
b) Geschäftsergebnis und Ergebnisverwendung
Zum 31.12.2017 ergibt sich aus dem Jahresabschluss ein vorläufiger Jahresüberschuss von 100.000 €.
Die folgenden Beschlüsse wurden in der Gesellschafterversammlung am 12.10.2017 gefasst:
- Es werden 40.000 € vom Bilanzgewinn des Jahres 2016 ausgeschüttet. Der Ausschüttungsbetrag wurde abzgl. Steuerabzugsbeträge am 25.10.2017 auf das Konto von Sowka überwiesen. Eine Steuerbescheinigung liegt vor.
- Sowkas Gehalt wird monatlich um 920 € von bisher 5.980 € auf 6.900 € erhöht. Dies wird rückwirkend zum 1.1.2017 wirksam. Die Finanzverwaltung hält diesen Betrag für unangemessen.
Nach Vereinbarung der Gesellschafterversammlung vom 1.3.2018 erfolgte keine Gewinnausschüttung für 2017.
c) Lohnaufwand
Das Gehalt ist stets am letzten Werktag des Monats ausgezahlt worden und als Aufwand "Geschäftsführergehalt" gebucht.
Die Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2017 weist u.a. folgende Beträge aus:
Bruttoarbeitslohn (6.900 € x 12) | 82.800,00 € |
Lohnsteuer | 17.382,00 € |
Kirchensteuer | 1.562,38 € |
Solidaritätszuschlag | 956,01 € |
d) Kundengeschenk
Die Sowka-GmbH hat einem Kunden im August 2017 ein Geschenk gemacht.
Die Kosten betrugen 700 € netto. Dieser Betrag wurde als sonstiger Aufwand gebucht. Die entstandene Umsatzsteuer von 133 € wurde als Vorsteuer abgezogen und über „abzugsfähige Umsatzsteuer“ gebucht.
e) Steuerzahlungen
Die folgenden Aufwendungen sind in der GuV 2016 für geleistete Vorauszahlungen gebucht worden:
Gewerbesteuer 2017 | 2.000,00 € |
Säumniszuschlag zu den GewSt-Vorauszahlungen | 50,00 € |
Körperschaftsteuer 2017 | 18.000,00 € |
Solidaritätszuschlag 2017 | 990,00 € |
Säumniszuschlag zur KSt-Vorauszahlung III/2015 | 30,00 € |
Zinsen zur Körperschaftsteuer 2015 nach § 233 a AO | 80,00 € |
1. Ermittlen Sie das zu versteuernde Einkommen der Sowka-GmbH dar.
2. Berechnen Sie die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag.
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